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Bericht über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz mit den Ländern des Südens und Ostens - 1986 bis 1995

Pressemitteilung
 Bern, 6. Mai 1998

Bericht über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz mit den Ländern des
Südens und Ostens  - 1986 bis 1995

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 1998 den Bericht über die
internationale Zusammenarbeit der Schweiz mit den Ländern des Südens und
Ostens (1986 bis 1995) gutgeheissen. Dieser Bericht wurde in Beantwortung
eines Postulats von Nationalrätin Rosmarie Zapfl-Helbling (CVP/ZH) erstellt.
Er schliesst an den vor zehn Jahren verfassten Bericht an, in dem über die
ersten zehn Jahre der Entwicklungszusammenarbeit (1976 bis 1985) seit
Inkrafttreten des Gesetzes vom 19. März 1976 Bilanz gezogen wurde.

Seit 1986 sind zwei neue Bereiche in die schweizerische
Entwicklungszusammenarbeit integriert worden. Der Bericht befasst sich daher
neben der Zusammenarbeit mit dem Süden und der humanitären Hilfe auch mit der
Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft der
Unabhängigen Staaten (GUS) sowie mit dem globalen Umweltschutz.

Im Bericht wird auf die weltweiten Umwälzungen der letzten zehn Jahre sowie
auf die Lehren eingegangen, die sich daraus für die schweizerische
Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit ergeben. Es ist ihr gelungen, auf die
Veränderungen des vergangenen Jahrzehnts flexibel und dynamisch zu reagieren
und sich anzupassen. Beim Aufbau der Zivilgesellschaft, der Förderung der
privaten Initiative, der guten Regierungsführung und dem Schutz der
Lebensgrundlagen ist sie innovative Wege gegangen. Der Bericht zeigt auf, dass
in manchen Ländern des Südens und Ostens namhafte Fortschritte verzeichnet
werden konnten. Trotzdem ist eine weitere Verbesserung und ein Ausbau der
internationalen Zusammenarbeit unerlässlich. Erst dadurch kann die Armut
weiter vermindert und eine nachhaltige Entwicklung aller Länder erreicht
werden. Es hat sich gezeigt, dass die internationale Zusammenarbeit eine
nützliche und unumgängliche Investition für unsere Zukunft ist.

Für die Umsetzung der internationalen Zusammenarbeit zuständig sind
hauptsächlich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) und das Bundesamt
für Aussenwirtschaft (Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement).

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen Herr Marco Rossi, Politik und Forschung,
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Tel. 031/ 323 02 55, E-Mail:
marco.rossi@deza. admin.ch) und Herr Laurent Guye, Wirtschaftspolitische
Entwicklungszusammenarbeit, Bundesamt für Aussenwirtschaft (Tel.
031/324'08'29, E-Mail: laurent.guye@bawi. admin.ch).

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT                           EIDGENÖSSISCHES VOLKS-
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN                     WIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
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