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Wettbewerbskommission lässt Zusammenschluss SBG / SBV nur mit Auflagen zu

SPERRFRIST: 5. MAI 1998, 10.00 UHR
PRESSEMITTEILUNG

Wettbewerbskommission lässt Zusammenschluss SBG / SBV nur mit Auflagen zu

An ihrer Sitzung vom 4. Mai 1998 hat die Wettbewerbskommission den
Unternehmenszusammenschluss von SBG und SBV zur UBS AG nur mit folgenden
Auflagen zugelassen.

Die UBS wird verpflichtet,

1. etwa 25 Bankstellen als Paket möglichst an einen Käufer mit Interesse am
schweizerischen Retailgeschäft zu übertragen. Die zu verkaufenden
Geschäftsstellen müssen in allen drei Sprachregionen liegen und im
Retailge-schäft mit Schweizer Kunden eine starke Stellung haben.
2. die Banca della Svizzera Italiana, die Solothurner Bank und die Bosslab
SA, welche eine Informatikplattform für das Bankgeschäft anbietet, zu
verkaufen;
3. sich weiterhin an den Trägern diverser Gemeinschaftswerke der Banken zu
beteiligen und deren Dienstleistungen zu beziehen;
4. im Firmenkundengeschäft bestimmte durch den Zusammenschluss kumu-lierte
Kredite bis Ende des Jahres 2004 im bisherigen Umfang weiterzuführen.

Eine Treuhandgesellschaft wird mit dem Verkauf gemäss Ziffer 1 beauftragt.
Sie ist der Wettbewerbskommission rechenschaftspflichtig. Die
Vertragsschlüsse sollten spätestens per Ende März 1999 erfolgen.

Damit ist das kartellrechtliche Zusammenschlussverfahren beendet, das am 12.
Januar 1998 mit einer einmonatigen Vorprüfung begonnen hat und am 5.
Fe-bruar in eine vertiefte Prüfung überführt wurde. Mit den erwähnten
Auflagen konnten die Bedenken der Wettbewerbskommission beseitigt werden.

Die UBS hat diese Auflagen angenommen und damit eine vorzeitige Beendigung
des Prüfungsverfahrens ermöglicht.

WETTBEWERBSKOMMISSION

Auskunft:
Prof. P. Tercier, Präsident der Wettbewerbskommission, Tf.: (026) 425 48 48