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Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofes; Teilnahme der Schweiz an der diplomatischen Konferenz von Rom (15. Juni bis 17. Juli 1998)

Pressemitteilung							Bern,
27. Mai 1998

Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofes; Teilnahme der Schweiz an
der diplomatischen Konferenz von Rom (15. Juni bis 17. Juli 1998)

Der Bundesrat hat die Delegation bestimmt, welche die Schweiz an der kommenden
Römer Konferenz über die Errichtung eines ständigen internationalen
Strafgerichtshofes vertreten wird, und ihr Instruktionen erteilt. Die
Delegation unter Leitung des Rechtsberaters des EDA, Botschafter Lucius
Caflisch, soll sich an der vom 15. Juni bis am 17. Juli 1998 dauernden
Konferenz für einen möglichst wirkungsvollen, unabhängigen und schlank
aufgebauten Gerichtshof einsetzen.
Vor dem ständigen internationalen Strafgerichtshof sollen dereinst
Einzelpersonen zur Verantwortung gezogen werden können, die sich schwerster
Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder
Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben. Weil solche Verbrechen heute auf
internationaler Ebene - ausser von den Jugoslawien- und Ruanda-Tribunalen -
nicht bestraft werden können, wird dem geplanten Gericht im System der
internationalen Friedenssicherung eine zentrale Rolle zukommen. Der Bundesrat
ist daher der Auffassung, dass die Schaffung eines solchen Gerichtes eines der
wichtigsten Vorhaben der Staatengemeinschaft im ausgehenden Jahrhundert
darstellt.
Die Errichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs wurde seit
dem Zweiten Weltkrieg immer wieder in Erwägung gezogen. Die Militärgerichte
der alliierten Sieger in Nürnberg und Tokio schufen erstmals eine
internationale Gerichtsbarkeit für Vergehen gegen das humanitäre Völkerrecht.
Während den folgenden Jahrzehnten verhinderte der Kalte Krieg, dass der
Gedanke ernsthaft weiterverfolgt wurde. Unter dem Eindruck der
Kriegsverbrechen in Jugoslawien und der beschämenden Straflosigkeit der Täter
setzte sich zu Beginn der neunziger Jahre jedoch die Überzeugung durch, dass
eine wirksame internationale Strafjustiz geschaffen werden muss. 1993
errichtete der UN-Sicherheitsrat das ad hoc Tribunal für Ex-Jugoslawien, 1994
dasjenige zur Ahndung der schwerwiegenden Verletzungen des humanitären
Völkerrechts in Ruanda. Mit beiden arbeitet die Schweiz aufgrund eines
Bundesbeschlusses zusammen.
Der Bundesrat hat die Schweizer Delegation beauftragt, in Rom konsequent auf
die Einsetzung eines starken, unabhängigen und glaubwürdigen Gerichtshofes
hinzuarbeiten. Nach Ansicht des Bundesrates hat die Schweiz als Depositarin
der Genfer Konventionen von 1949 eine besondere Veranlassung, die Stärkung des
Schutzes und der Durchsetzbarkeit des humanitären Kriegsvölkerrechts aktiv
mitzugestalten.

Für weitere Informationen: Botschafter Lucius Caflisch, Direktion für
Völkerrecht, Tel.: 031/322 30 08

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