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Gegenseitige Hilfenleistung im Falle von Katastrophen: Abkommen zwischen der Schweiz und Italien

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 26. Mai 1998

Pressemitteilung

Gegenseitige Hilfeleistung im Falle von Katastrophen: Abkommen zwischen
der Schweiz und Italien
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Der Bundespräsident und Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für
auswärtige Angelegenheiten Flavio Cotti und der Aussenminister der
Italienischen Republik Lamberto Dini haben heute in Bern die
Ratifikationsurkunden zum bilateralen Abkommen über die Zusammenarbeit
im Bereich der Risikovorsorge und -vorbeugung und der gegenseitigen
Hilfeleistung bei natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit
verursachten Katastrophen ausgetauscht. Damit tritt das Abkommen mit
dem heutigen Datum in Kraft.

Das Abkommen setzt den Rahmen für die gegenseitige Hilfeleistung im
Falle von schweren natürlichen oder durch menschliche Aktivität
verursachten Katastrophen. Das Abkommen regelt insbesondere den
Grenzübertritt von Hilfsmannschaften und Material im Sinne
grösstmöglicher Erleichterungen. Weiter legt es fest, dass die
Hilfeleistung freiwillig und unentgeltlich erfolgt. Bei der Anwendung
des Abkommens sind in erster Linie die Grenzkantone Graubünden, Tessin
und Wallis sowie die italienischen Grenzprovinzen beteiligt.