Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Erklärung des Bundesrates zum Goldzwischenbericht

Erklärung des Bundesrates zum Goldzwischenbericht

Der Bundesrat hat den Zwischenbericht "Die Schweiz und die Goldtransaktionen im
Zweiten Weltkrieg" der Unabhängigen Expertenkommission zur Kenntnis genommen
und dankt den schweizerischen und internationalen Fachleuten für die geleistete
Arbeit.

Der Bundesrat begrüsst die vorliegenden Ergebnisse als gute Grundlage für eine
breite, sachliche Diskussion dieses Teilbereichs der Schweizer Geschichte
während des Zweiten Weltkrieges. In der Goldfrage kann der Bundesrat heute
somit folgende Schlussfolgerungen ziehen:

In ihrem Bericht bestätigt die Unabhängige Expertenkommission die von der SNB
veröffentlichten und in der wissenschaftlichen Literatur bereits angegebenen
Zahlen zum Gold, das die SNB der Deutschen Reichsbank abkaufte. Er verdeutlicht
ihre wirtschaftlichen und monetären Hintergründe und Zusammenhänge. Er
bestätigt auch, dass erhebliche Goldmengen über die SNB an Drittländer wie
Portugal, Schweden und Rumänien gingen.

Gemäss den Experten waren nicht das Erzielen von Gewinnen
(sFr. 18,4 Mio. aus dem Handel mit dem von der Reichsbank übernommenen Gold),
sondern die Aufrechterhaltung der Golddeckung und der Konvertibilität des
Frankens sowie die Sicherung der Landesversorgung und der Funktionsfähigkeit
des schweizerischen Finanzplatzes primäres Motiv für die Goldübernahmen der
SNB. Besonders nach der 1941 von den USA verhängten Blockierung der
schweizerischen Guthaben konnte die SNB die Geld- und Währungspolitik nur unter
schwierigsten Umständen führen.

Dennoch ist es aus heutiger Sicht für den Bundesrat schwer verständlich, dass
die damaligen Verantwortlichen nicht mit der nötigen Sensibilität für
moralische und politische Überlegungen vorgingen und die entsprechenden
Schlüsse zogen. Denn, wie die Kommission ausführt, war ab 1943 klar, dass die
Lieferungen der Deutschen Reichsbank auch Gold von Zentralbanken besetzter
Länder enthalten konnten.

Für den Bundesrat liefert der Bericht keine grundlegend neuen Tatsachen und
bietet keine Basis für neue Forderungen, namentlich in bezug auf eine
Neuverhandlung des Washingtoner Abkommens. Die Alliierten verpflichteten sich
1946, gegen Bezahlung von sFr. 250 Mio. auf alle Ansprüche gegenüber der
Schweiz zu verzichten, die sich aus dem von der Deutschen Reichsbank im Krieg
übernommenen Gold ergeben könnten. Wie auch die unabhängigen Experten
festhalten, waren die Alliierten bereits zu Beginn der Verhandlungen über die
Goldtransaktionen umfassend informiert.

Der Bericht bestätigt und präzisiert die Tatsache, dass in den Lieferungen der
Deutschen Reichsbank auch Gold, das die Nazis KZ-Opfern entrissen hatten, in
Form von Barren in die Schweiz gelangte (insgesamt 119,5 kg im Wert von sFr.
582´000). Auch wenn gemäss der Kommission keine Hinweise bestehen, dass die
Entscheidungsträger der SNB davon Kenntnis hatten, ist der Bundesrat betroffen
darüber, denn hinter diesem Gold steht ein unermessliches Leid der Opfer der
Nazi-Verfolgung.

Der Bundesrat will Klarheit über unsere Vergangenheit, wie es unseren
selbstgewählten Grundsätzen der Wahrheit, Gerechtigkeit und Solidarität
entspricht. Der nun vorliegende Zwischenbericht der Unabhängigen
Expertenkommission erfüllt in bezug auf die Goldtransaktionen der SNB diese
Ziele vollumfänglich.

Eine umfassende Wertung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wird erst
aufgrund des Schlussberichts der Kommission Bergier möglich sein.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

25.5.1998