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Wettbewerbskommission lässt den Erwerb der Bank Prokredit durch General Electric Capital Corporation zu

PRESSEMITTEILUNG

Wettbewerbskommission lässt den Erwerb der Bank Prokredit durch General
Electric Capital Corporation zu

Die Wettbewerbskommission hat am 20. Mai 1998 nach einer Prüfung gemäss Art.
10 und 33 KG entschieden, den Erwerb der Bank Prokredit durch die General
Electric Capital Corporation (GECC) ohne Auflagen oder Bedingungen
zu-zulassen.

Die Bank Prokredit war bisher eine Tochtergesellschaft des Schweizerischen
Bankvereins und ist insbesondere im Bereich des Konsum-kredits tätig. Die
GECC hatte Mitte 1997 bereits die eben-falls im Bereich des Konsumkredits
und des Automobilleasing tätige Bank Aufina von der UBS erworben, was von
der Wettbewerbskommission mit Entscheid vom 18. August 1997 ohne
Durchfüh-rung eines vertieften Prüfungsverfahrens zugelassen worden war.

Der  neuerliche Zusammenschluss wurde der Wettbewerbs-kommis-sion am 8.
Januar 1998 gemeldet. Am 2. Februar ent-schied die Kommission, ein
Prüfungsverfahren zu eröffnen. Dies insbesondere, weil die Kommission
angesichts der kumulierten Marktanteile von Bank Aufina und Bank Prokredit
im Bereiche der Konsum-kredite befürchtete, dass der Erwerb der GECC die
Möglichkeit zur Festsetzung von missbräuchlichen Zinsen eröffnen könnte.

Die Kommission ist nach einer eingehenden Prüfung durch das Sekre-tariat und
nach Anhörung der Parteien zum Schluss gelangt, dass der Zusam-menschluss
keine marktbeherrschende Stellung be-gründet oder ver-stärkt, durch welche
wirksamer Wettbewerb ausgeschlossen werden könnte. Dies insbesondere wegen
der Offenheit und der dynamischen Entwick-lung in den betroffenen Märkten:
Einerseits bestehen auch für diejenigen Universalbanken, welche zur Zeit im
Konsumkreditbereich nicht tätig sind, keine wesentlichen Hindernisse, in
diesen Markt  ohne grossen zeitlichen Verzug und nachhaltig vorzustossen,
sollten dort unverhältnis-mässige Gewinne zu realisieren sein. Andererseits
steht die stete Ent-wicklung neuer Formen der Finanzierung von Konsumgütern
einer miss-bräuchlichen Festlegung der Zinsen für Konsumkredite entgegen.

Bern, den 26. Mai 1998

WETTBEWERBSKOMMISSION
Sekretariat

Auskunft:
Rolf Dähler, Direktor, Tf 031/322' 20 40