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Anklageerhebung im militärgerichtlichen Verfahren betreffend Elektroni

Der Oberauditor

Pressemitteilung
Anklageerhebung im militärgerichtlichen Verfahren betreffend Elektronischer
Behelf Generalstabsdienste (EBG 95)

Der Auditor des Divisionsgerichts 10 B hat letzte Woche, gestützt auf die Akten
der Voruntersuchungen, im militärgerichtlichen Verfahren folgende Personen
angeklagt:
Ä Dr. Gustav Furrer, Unternehmer, wegen Verletzung militärischer Geheimnisse,
Missachtung von Geheimhaltungsvorschriften bzw. Urkundenfälschung als
Verantwortlicher der mit dem Projekt Elektronischer Behelf für
Generalstabsdienste (EBG 95) beauftragten Generalunternehmerin;
Ä Brigadier Paul Meyer wegen Verletzung militärischer Geheimnisse bzw.
Missachtung von Geheimhaltungsvorschriften als Mitglied der Projektaufsicht,
ehemaliger Kdt Generalstabskurse und ehemaliger Vorgesetzter Nyffeneggers;
Ä Oberst i Gst Friedrich Nyffenegger wegen Verletzung militärischer Geheimnisse
bzw. Missachtung von Geheimhaltungsvorschriften als Leiter des Projekts;
Ä Rudolf Ringgenberg wegen Verletzung militärischer Geheimnisse als Mitglied
der Projektaufsicht und Mitarbeiter der Gruppe für Rüstung.
Ä Gegen weitere Personen wurden Strafmandate erlassen bzw. Einstellungen
verfügt. Falls dagegen Rechtsmittel eingelegt werden, kann es in diesen Fällen
ebenfalls zu Anklagen bzw. Beurteilungen durch das Divisionsgericht kommen.
Ä Bezüglich einer Person, die erst im Rahmen eines Ergänzungsbegehrens des
Auditors einbezogen wurde, befindet sich die Voruntersuchung vor dem Abschluss.

Der Oberauditor

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Anklageerhebung im militärgerichtlichen Verfahren betreffend Elektronischer
Behelf Generalstabsdienste (EBG 95)

Der bisherige Verlauf des Verfahrens

Der bisherige Verfahrensverlauf kann wie folgt zusammengefasst werden:

Ä Am 23. Oktober 1995 eröffnete der ausserordentliche Untersuchungsrichter (ao
UR) Div Ger 10B eine vorläufige Beweisaufnahme gegen Oberst i Gst F.
Nyffenegger.

Ä Am 11. Januar 1996 wurde beschlossen, die zivilen Sachverhalte von den
militärischen zu trennen und parallel geführte Strafuntersuchungen durch die
Militärjustiz bzw. die Bundesanwaltschaft zu veranlassen.

Es gibt somit zwei vollständig getrennte Strafverfahren: Das eine wegen
allfälliger Vermögensdelikte, geführt durch die Bundesanwaltschaft; das andere
wegen allfälliger Verletzung militärischer Geheimnisse, bzw. Missachtung von
Geheimhaltungsvorschriften sowie allfälliger Urkundenfälschung, und dies immer
nur im Zusammenhang mit dem elektronischen Behelf Generalstabsdienste (EBG 95).
Dieses Strafverfahren wird durch die Militärjustiz geführt.

Ä Am 1. Februar 1996 eröffnete der UR auf Befehl des Oberauditors die
Voruntersuchung gegen Oberst i Gst F. Nyffenegger und Dr. Gustav Furrer sowie
später auch gegen weitere Personen.

Ä Erste Abklärungen ergaben ursprünglich einen inzwischen entkräfteten
Spionageverdacht; dabei wurden unter Führung eines geschäftsleitenden UR
zusammen mit der Bundespolizei mehrere UR mit der Befragung von Personen und
der Sicherung von Beweismitteln beauftragt.

Ä Am 24. Juni 1996 wurde die Voruntersuchung auf Brigadier Paul Meyer und
Rudolf Ringgenberg ausgedehnt.

Ä Im Rahmen der vorläufigen Beweisaufnahme wurde Oberst i Gst F. Nyffenegger
vom militärischen UR vom 27. bis 28. November 1995 vorläufig festgenommen.

Ä Im Rahmen der Voruntersuchung wurde Oberst i Gst Nyffenegger vom 1. März 1996
bis 11. April 1996 inhaftiert.

Ä Am 11. September 1997 wurde die Voruntersuchung abgeschlossen und das
Verfahren dem ao Auditor Div Ger 10B, Major Beat Schnell, überwiesen.

Ä Am 27. November 1997 bzw. 23. Februar 1998 beantragte der Auditor dem UR,
weitere Personen zu befragen bzw. einzuvernehmen.

Ä Am 30. April 1998 fand die letzte Einvernahme statt.

Die Anklage

Gestützt auf die Akten der Voruntersuchungen hat der Auditor letzte Woche im
militärgerichtlichen Verfahren folgende Personen angeklagt:

Ä Dr. Gustav Furrer, Unternehmer, wegen Verletzung militärischer Geheimnisse,
Missachtung von Geheimhaltungsvorschriften bzw. Urkundenfälschung als
Verantwortlicher der mit dem Projekt Elektronischer Behelf für
Generalstabsdienste (EBG 95) beauftragten Generalunternehmerin;

Ä Brigadier Paul Meyer wegen Verletzung militärischer Geheimnisse bzw.
Missachtung von Geheimhaltungsvorschriften als Mitglied der Projektaufsicht,
ehemaliger Kdt Generalstabskurse und ehemaliger Vorgesetzter Nyffeneggers;
Ä Oberst i Gst Friedrich Nyffenegger wegen Verletzung militärischer Geheimnisse
bzw. Missachtung von Geheimhaltungsvorschriften als Leiter des Projekts;

Ä Rudolf Ringgenberg wegen Verletzung militärischer Geheimnisse als Mitglied
der Projektaufsicht und Mitarbeiter der Gruppe für Rüstung.

Ä Gegen weitere Personen wurden Strafmandate erlassen bzw. Einstellungen
verfügt. Falls dagegen Rechtsmittel eingelegt werden, kann es in diesen Fällen
ebenfalls zu Anklagen bzw. Beurteilungen durch das Divisionsgericht kommen.
Ä Bezüglich einer Person, die erst im Rahmen eines Ergänzungsbegehrens des
Auditors einbezogen wurde, befindet sich die Voruntersuchung vor dem Abschluss.

Das weitere Verfahren

Ä Planung und Durchführung der Hauptverhandlung obliegt dem Div Ger 10 B.

Ä Voraussichtlich wird vor Ende dieses Jahres die Verhandlung vor
Divisionsgericht stattfinden können.

Ä Gegen die Urteile des Divisionsgerichts stehen Rechtsmittel an das
Militärappellationsgericht und an das Militärkassationsgericht zur Verfügung.

Ä Die Verjährung tritt je nach Tatbestand und Tatzeitpunkt, frühestens aber im
Jahr 2000 ein.

Die Angeklagten gelten bis zur allfälligen Verurteilung als unschuldig.