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Bundesverwaltung und Korruption: Die Gefährdung ist gering

Pressemitteilung

Bundesverwaltung und Korruption: Die Gefährdung ist gering

Die Korruptionsgefährdung der Bundesverwaltung ist gering, und die
existierenden Sicherheitsvorkehrungen sind ausreichend. Die gestiegenen
Anforderungen an die Verwaltungstätigkeit dürften jedoch in Zukunft neue
ethische Standards zur Aufgabenerfüllung erforderlich machen. Zu diesem Schluss
kommt eine Untersuchung der Verwaltungskontrolle des Bundesrates (VKB), von
welcher der Bundesrat heute Kenntnis genommen hat.

Aufgrund verschiedener Vorkommnisse pflichtwidrigen Verhaltens von Beamten und
aufgrund parlamentarischer Vorstösse hat der Bundesrat am 15. Januar 1997 seine
Verwaltungskontrolle beauftragt, Korruptionsgefährdungen und
Sicherheitsvorkehrungen in der Bundesverwaltung zu inventarisieren, die
Sicherheit zu evaluieren und allenfalls Verbesserungsvorschläge zu
unterbreiten. Dank der Unterstützung der Departemente konnten alle Tätigkeiten
von Dienststellen, Ämtern und Departementen der Zentralverwaltung des Bundes
(inkl. SBB, PTT und ETH), in welchen Korruptionsgefährdungen denkbar sind,
sowie die wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen erhoben werden. Nicht evaluiert
wurden subjektive, personenbezogenen Gefährdungen. Als korrupt wurde dabei ein
Verhalten von Personen mit öffentlichen Aufgaben definiert, die ihre Pflichten
verletzen, um ungerechtfertigte Vorteile gleich welcher Art zu erhalten.

Die Untersuchung widerspiegelt eine Momentaufnahme der Zentralverwaltung des
Bundes im Jahr 1997. Sie hat ergeben, dass in der überwiegenden Mehrheit der
erhobenen Tätigkeitsbereiche die Korruptionsgefährdung als gering und die
Sicherheitsvorkehrungen als ausreichend beurteilt werden. Dieses positive Bild
wird im internationalen Vergleich bestätigt.

Der grösste Teil der erhobenen Tätigkeiten mit möglicher Korruptionsgefährdung
liegt in den Bereichen Beschaffungswesen, Umgang mit wertvollen Informationen,
Bewilligungen sowie staatliche Überprüfungen des Vollzugs; rund 65 Prozent
aller erhobenen Tätigkeiten fallen in diese Bereiche. Die Gefährdung steigt
dabei umso eher, je grösser der wirtschaftliche Nutzen der jeweiligen
Tätigkeiten für Dritte ist, je intensiver sich die Beziehungen von Beamten mit
Vollzugsadressaten gestalten und je grösser die Ermessenspielräume der
Verwaltung sind.

Die besten Sicherheiten gegen Korruptionsgefährdungen bieten eine intakte
Verwaltungsführung und transparente Entscheidabläufe sowie gut funktionierende
Kontrollen der Geschäftsprozesse und Aufgabenerfüllung. Diese Sicherheiten
greifen nicht in allen Tätigkeitsbereichen gleich gut. So weisen etwa der
Umgang mit wertvollen Informationen,die Vergabe von Subventionen und Verkäufe
des Bundes grössere Sicherheitsdefizite auf als die traditionell bekannten
Bereiche mit Korruptionsgefährdungen wie Beschaffungen oder Bewilligungen, die
über gut funktionierende Sicherheitsvorkehrungen verfügen.

Nur bei einem sehr kleinen Teil aller erhobenen Tätigkeiten konnten Anzeichen
eines möglichen Handlungsbedarfs festgestellt werden, weil grössere
Korruptionsgefährdungen als nicht ausreichend abgesichert deklariert wurden.
Hier haben die Departemente und Ämter bereits begonnen, allfällige Lücken in
den Sicherheitsvorkehrungen zu schliessen. Die Untersuchung hat zudem gezeigt,
dass in der Beamtenschaft ein hohes Mass an Sensibilisierung zur Thematik
besteht.

In Zukunft könnte sich der Druck der Korruptionsgefährdung auf die öffentliche
Verwaltung aufgrund neuer Herausforderungen verschärfen: Die Wirtschafts- und
organisierte Kriminalität weitet sich aus. Liberalisierung und Deregulierung
der staatlichen Aufgabenerfüllung, nationale Grenzen überschreitende
Bestechung, neue Formen der Verwaltungsführung (z.B. im Rahmen des New Public
Management) sowie die zunehmende Bedeutung staaticher Aufgabenerfüllung
ausserhalb der Zentralverwaltung (der parastaatliche Bereich) können in Zukunft
vermehrt Gründe für Unsicherheiten und Gefahren der Korruption darstellen.

Die OECD-Mitgliedstaaten sowie weitere internationale Organisationen (UNO, EU)
haben in den letzten Jahren auf diese neuen Herausforderungen mit der
Etablierung und Einführung neuer ethischer Verhaltensregeln und Standards der
Aufgabenerfüllung reagiert (Codes of Conduct, Ethik-Checklisten). In der
Zentralverwaltung des Bundes bilden solche Standards der Verwaltungskultur zwar
eine gute Grundlage für die Wirksamkeit vorhandener Sicherheitsvorkehrungen.
Aufgrund der neuen Herausforderungen schlägt die VKB gleichwohl vor, die
Thematik von Korruption und Ethik vermehrt zu beachten, einen Verhaltenskodex
zu erarbeiten und in der Aus- und Weiterbildung der Departemente aufzunehmen.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

20.5.1998

Auskunft:

VKB, Armin Kühne, Tel. 031 322 70 08,
E-Mail armin.kuehne@bk.admin.ch