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Registrierung für die Herbst-Wahlen in Bosnien-Herzegowina

Pressemitteilung

Registrierung für die Herbst-Wahlen in Bosnien-Herzegowina

Die vorübergehend in der Schweiz lebenden Wahlberechtigten aus
Bosnien-Herzegowina erhalten dieser Tage die Aufforderung, sich für die
Herbst-Wahlen in ihrer Heimat registrieren zu lassen. Die Registrierung erfolgt
zentral bei der OSZE in Wien.

Im September 1998 finden in Bosnien-Herzegowina verschiedene Wahlgänge statt.
In einem ersten Schritt geht es für die in der Schweiz lebenden
Wahlberechtigten darum, sich bei der OSZE in Wien registrieren zu lassen. Sie
erhalten dieser Tage die dafür notwendigen Unterlagen direkt zugestellt, sofern
sie bereits früher an Wahlen teilgenommen haben. Bis jetzt nicht in die
Register eingetragene Wählerinnen und Wähler können die Unterlagen bei der OSZE
in Wien* anfordern oder sich an die hiesige diplomatische Vertretung wenden.
Dies betrifft insbesondere alle bis zu den Wahlen volljährig (18 Jahre)
werdenden Bosnierinnen und Bosnier.

Zu den Wahlen zugelassen wird, wer sich in Wien bis zum 13. Juni 1998
(Poststempel) registrieren lässt bzw. seine Registrierung, z.B. infolge
Volljährigkeit, bis zu diesem Datum neu beantragt. Die Bestätigung der
Wahlberechtigung und das Wahlmaterial werden wiederum durch die OSZE mit
detaillierten Anweisungen zur Stimmabgabe (brieflich oder persönlich) und
Hinweisen auf telefonische Auskunftsdienste zugestellt.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

19.5.1998

Auskunft:

Bundeskanzlei, Sekretariat IPO Bosnien,
Tel. 031 323 20 69