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Die Schweiz unterzeichnet die neue europäische Konvention über die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich

Die Schweiz unterzeichnet die neue europäische Konvention über die
gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich
Der Bundesrat hat an der heutigen Sitzung die neue gemeinsame "Konvention
über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der
europäischen Region" des Europa-rates und der UNESCO genehmigt und den
ständigen Vertreter der Schweiz beim Europarat ermächtigt, sie zu
unterzeichnen. Damit bekräftigt unser Land seinen Willen, am Aufbau des
"Bildungsraums Europa" mitzuwirken.
Vor einigen Jahren haben der Europarat und die Unesco "Region Europa"
beschlossen, die sechs bisherigen Hochschulkonventionen durch ein einziges,
gemeinsames Abkommen zu ersetzen. Damit soll u. a. den hochschulpolitischen
Veränderungen der letzten Jahrzehnte Rechnung getragen werden (vor allem der
Diversifizierung des Hochschulwesens durch die Schaffung von Fachhochschulen
und der mancherorts flexibler gewordenen Zulassungspraxis). Neu an dieser
gemeinsamen Konvention sind die Prinzipien der Akzeptanz ("acceptance") der
im Ausland erworbenen Qualifikationen, der Transparenz und Fairness des
Anerkennungsentscheides sowie die Bedeutung zuverlässiger Informationen über
die nationalen Bildungssysteme. Letztere sollen insbesondere durch das nun
ebenfalls gemeinsame Informationsnetzwerk ENIC (European National
Information Centres on Academic Recognition and Mobility) bereitgestellt
werden. Als ENIC Schweiz fungiert die Schweizerische Informationsstelle für
Anerkennungsfragen der Zentralstelle für Hochschulwesen in Bern.
Der Europarat hatte als erste internationale Organisation in Europa in den
Fünfzigerjahren mit der Erarbeitung von Hochschulkonventionen begonnen und
bis heute fünf verabschiedet. Damit sollte die Zusammenarbeit seiner
Mitgliedstaaten im Bereich des höheren Bildungswesens verstärkt, die
Mobilität der Studierenden in Europa gefördert und ein Beitrag zur
internationalen Verständigung geleistet werden. Die in einem Partnerstaat
erbrachten Studienleistungen werden auf der Grundlage des gegenseitigen
Vertrauens anerkannt. Die UNESCO ihrerseits hat weltweit sechs vergleichbare
regionale Hochschulabkommen verabschiedet; jenes über die Anerkennung von
Hochschulstudien, Universitätsdiplomen und akademischen Graden in den
Staaten der Region Europa stammt aus dem Jahr 1979. Die Schweiz ist 1991
allen bisherigen europäischen Hochschulkonventionen beigetreten.
An der Diplomatischen Konferenz des Europarates und der Unesco vom 8.-11.
April 1997 in Lissabon wurde die neue gemeinsame Hochschulkonvention
verabschiedet und anschliessend zur Unterzeichnung freigegeben. Eine
Unterzeichnung der Konvention durch die Schweiz an Ort und Stelle wäre
allerdings verfrüht gewesen. Inzwischen haben aber die Kantone (als Träger
von Universitäten und künftigen Fachhochschulen) und die Hochschulen über
die Erziehungsdirektorenkonferenz und die Hochschulkonferenz einem Beitritt
der Schweiz zugestimmt. Aufgrund des Bundesbeschlusses über die
internationale Zusammenarbeit vom 22.3.1991 ist der Bundesrat ermächtigt,
die Konvention ohne Ratifikationsvorbehalt zu unterzeichnen.
Mit diesem Schritt wird bezeugt, dass die Schweiz weiterhin zur europäischen
Zusammenarbeit im Hochschulwesen bereit ist. Die Teilnahme an dieser
Konvention des Europarates und der Unesco ist von umso grösserer Bedeutung
als die Schweiz nicht Mitglied der EU ist.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Esther Garke, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, BBW, Sektion
Hochschulwesen, Tel. 031/322 96  72 oder 031/322 96 90
Martin Fischer, Informationsbeauftrager, Bundesamt für Bildung und
Wissenschaft, Tel. 031/322 96 90