Konzession TeleSwiss
MÜNDLICHE INFORMATION DURCH VIZEKANZLER A. CASANOVA
Konzession TeleSwiss: Programmname muss noch geklärt werden
Der Bundesrat hat sich heute grundsätzlich bereit erklärt, der TeleSwiss AG
eine Konzession für die Ausstrahlung eines sprachregionalen Programms zu
erteilen. Er hat jedoch seinen definitiven Entscheid noch nicht getroffen, weil
zuvor die Frage des Programmnamens geklärt werden muss.
Der Programmname TeleSwiss erweckt den Eindruck eines gesamtschweizerischen und
dadurch mehrsprachigen Fernsehprogramms. TeleSwiss ist jedoch ein
sprachregionales Programm, das in erster Linie für die deutsche Schweiz
ausgestrahlt wird. Diese Frage muss noch geklärt werden.
Der Bundesrat hält fest, dass TeleSwiss nie Anspruch auf Anteil an SRG-Gebühren
haben kann. Dies ist gesetzlich nur für lokale, nicht aber für sprachregionale
Veranstalter möglich. Der Bundesrat wird dies bei der Konzessionserteilung
deutlich zum Ausdruck bringen.
25. März 1998