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Unterzeichnung des Protokolls von 1996 zur Änderung des Intern. Übereinkommens von London

Pressemitteilung				Bern, 16. März 1998

Unterzeichnung des Protokolls von 1996 zur Änderung des Internationalen
Übereinkommens von London aus dem Jahre 1972
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Der Bundesrat hat beschlossen, das Protokoll von 1996 zur Änderung des aus dem
Jahre 1972 stammenden Internationalen Übereinkommens von London über die
Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Versenken von Abfällen unter
Ratifikationsvorbehalt zu unterzeichnen.

Dieses Protokoll beinhaltet ein Verbot für die Verbrennung von Abfällen oder
anderen Stoffen im Meer und schränkt die Liste der zu versenkenden Abfälle in
erheblichem Ausmasse ein. Insbesondere verbietet es die Versenkung aller Arten
radioaktiver Abfälle.

Seit 1979 ist die Schweiz Vertragsstaat des Internationalen Übereinkommens von
London über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Versenken von
Abfällen. Seit Inkrafttreten der Verordnung über den Verkehr mit
Sonderabfällen am 1. April 1987 haben die zuständigen schweizerischen Behörden
keine Zustimmungen mehr zum Export von Abfällen zwecks Versenkung auf dem Meer
erteilt. Seit Ende 1990 ist die Schweiz auch aus der Hochseeverbrennung von
Sonderabfällen ausgestiegen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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