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Vier-Parteien-Gespräche ("Four-Party Talks") über die koreanische Halbinsel

EIDG. DEPARTEMENT FÜR	Bern, den 13. März 1998
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Pressedokumentation

Vier-Parteien-Gespräche ("Four-Party Talks") über die koreanische
Halbinsel

Am 16. März 1998 beginnt in Genf die zweite Sitzung der
Vier-Parteien-Gespräche über die koreanische Halbinsel. Im Vorfeld
dieser Gesprächsrunde wird am 14. März 1998 ebenfalls in Genf ein
"preliminary meeting" abgehalten. Dieses Meeting ersetzt das für Mitte
Februar in Peking geplante Vorbereitungstreffen.

Entstehung der Vier-Parteien-Gespräche: Im April 1996 machten
US-Präsident Clinton und der südkoreanische  Präsident Kim Young Sam
gemeinsam den Vorschlag, eine Vier-Parteien Konferenz zur Erreichung
eines dauernden Friedens auf der koreanischen Halbinsel einzuberufen.
An dieser Konferenz sollten die Koreanische Republik, die Demokratische
Volksrepublik Korea, die Volksrepublik China sowie die Vereinigten
Staaten von Amerika teilnehmen. Im Dezember 1996 erklärte sich die
Demokratische Volksrepublik Korea bereit, an einem "Joint Briefing"
teilzunehmen, um über den Inhalt dieses Vorschlags einer Vier-Parteien
Konferenz informiert zu werden. Am 5. März 1997 fand in New York ein
trilaterales "Joint Briefing" zwischen der Koreanischen Republik, der
Demokratischen Volksrepublik Korea und den Vereinigten Staaten von
Amerika statt. Nach diesem ersten Treffen in New York waren weitere
Vorbereitungsgespräche notwendig, namentlich um die Ziele und die
Modalitäten der Vier-Parteien-Gespräche festzulegen. Das letzte dieser
Treffen wurde am  21. November 1997 in New York abgehalten.
Vom 9. bis 10. Dezember 1997 fand in  Genf die erste Sitzung der
Vier-Parteien-Gespräche zwischen der Koreanischen Republik, der
Demokratischen Volksrepublik Korea, der Volksrepublik China und den
Vereinigten Staaten von Amerika statt. Diese Gespräche stellten den
Beginn eines Prozesses dar, der einen Beitrag zur Entspannung und zum
Aufbau einer friedlichen Ordnung auf der koreanischen Halbinsel leisten
dürfte.  Bei dieser ersten Sitzung einigten sich die vier beteiligten
Staaten vor allem auf organisatorische Aspekte zum weiteren Vorgehen
der Besprechungen.

Die Schweiz und die koreanische Halbinsel: Die Schweiz leistet bereits
seit langem einen konkreten Beitrag zur Entspannung auf der
koreanischen Halbinsel, insbesondere durch die aktive Mitwirkung der
Schweizer Delegation in der Kontrollkommission der neutralen Staaten
für Korea (NNSC) in Panmunjom. Die Schweiz ist seit 1953 Mitglied der
NNSC. Diese Kommission, in der auch Schweden und Polen beteiligt sind,
stellt vor Ort eine neutrale Präsenz sicher und trägt u.a. mit ihren
Beobachtungs- und Überwachungsfunktionen  zum Abbau der Spannungen in
der Region bei.

Beziehungen zwischen der Schweiz und Korea: Die Schweiz unterhält
diplomatische Beziehungen sowohl mit der Koreanischen Republik als auch
mit der Demokratischen Volksrepublik Korea. Kontakte auf hoher Ebene
finden regelmässig mit beiden Ländern statt. Die Koreanische Republik
bildet für die Schweizer Industrie den viertwichtigsten Ausfuhrmarkt in
Asien, und die Schweiz rangiert unter den hauptsächlichsten Investoren
in diesem Land an zehnter Stelle. Die Beziehungen der Schweiz mit der
Demokratischen Volksrepublik Korea haben sich insbesondere im
humanitären Bereich entwickelt. Auch bestehen Kontakte auf dem Gebiet
der Entwicklungszusammenarbeit, der Zivilluftfahrt und der
Investitionsförderung.