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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verordnung über Rechtsschutz in Kommandosachen der Militärbehörden

3003 Bern, 22. Juni 1998

Pressemitteilung

Verordnung über Rechtsschutz in Kommandosachen der Militärbehörden

Der Bundesrat hat eine Aenderung der Verordnung über den Rechtsschutz in
Kommandosachen der Militärbehörden verabschiedet. Die Revision, die am 1. Juli
1998 in Kraft tritt, bezweckt im Nachgang zu den Reformen Armee 95 und EMD 95
sowie des Optimierungsprogramms Progress des Eidgenössischen Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Vervollständigung der
dienstbeschwerdefähigen Kommandosachen und die entsprechenden terminologischen
Anpassungen.

Neu sollen folgende Kommandosachen der Dienstbeschwerde nach Dienstreglement
der Schweizerischen Armee unterliegen:

· die Zustimmung zur Einberufung in Weiterausbildungsdienste und zur
Beförderung nach Art. 26 und 27 der Verordnung über die Beförderungen und
Mutationen in der Armee;

· die Ernennung zum Fachoffizier und der Entzug der Offiziersfunktion;

· die Verwendung im Rahmen der ausserordentlichen Dienstleistungspflicht gemäss
Art. 4a ff der Verordnung über die Ausbildungsdienste.