Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Leitfaden für besseren Schutz von Kulturgütern im Schadenfall

3003 Bern, 18. Juni 1998

Pressemitteilung

Leitfaden für besseren Schutz von Kulturgütern im Schadenfall

Immer wieder werden Kulturgüter durch Schadenereignisse arg in Mitleidenschaft
gezogen. Die Sektion Kulturgüterschutz im Bundesamt für Zivilschutz hat deshalb
einen Leitfaden erarbeitet, der den Besitzern von Kulturgütern helfen soll, die
entsprechenden Schutzmassnahmen besser zu planen und vorzubereiten.

Grundlage aller Vorsorge- und Schutzmassnahmen im Kulturgüterschutz ist eine
Analyse der möglichen Gefährdungen. Dabei handelt es sich vor allem um Brände,
Wasserschäden, Vandalenakte und Diebstähle. Der Leitfaden listet die
Vorsorgemassnahmen auf, die zu ergreifen sind, um die Schäden an den
Kulturgütern zu vermeiden oder zumindest möglichst gering zu halten. Sie
umfassen beispielsweise die periodische Überprüfung der technischen
Einrichtungen, die Erstellung einer Liste der zu evakuierenden Kulturgüter, die
Dokumentierung der Kulturgüter in Form von Fotos und Plänen, die Liste der zu
alarmierenden Stellen und den Bau von Kulturgüterschutzräumen.

Eine weitere Checkliste zählt sodann die Sofortmassnahmen auf, die im Fall
eines Schaden-ereignisses anzuordnen bzw. zu ergreifen sind, wobei die
Massnahmen je nach Ereignis verschieden sind. Der Leitfaden wurde allen
kantonalen Verantwortlichen für Kulturgüterschutz zugestellt. Er kann auch bei
der Sektion Kulturgüterschutz im Bundesamt für Zivilschutz, Monbijoustrasse 91,
3003 Bern, unentgeltlich bezogen werden. Der Leitfaden befindet sich zudem im
Internet unter www.zivilschutz.admin.ch (Rubrik: Kulturgüterschutz)