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OSZE-Überprüfung bei der Panzerbrigade 3

3003 Bern, 16. Juni 1998

Pressemitteilung

OSZE-Überprüfung bei der Panzerbrigade 3

Auf Ersuchen der Bundesrepublik Deutschland wird am 17. Juni 1998 im Rahmen der
OSZE und gestützt auf die Bestimmungen über die vertrauens- und
sicherheitsbildenden Massnahmen des Wiener Dokumentes 1994 die Panzerbrigade 3
von deutschen Offizieren überprüft.

Das Gros der Panzerbrigade 3 leistet den diesjährigen Wiederholungskurs im Raum
Bure - Schaffhausen - Zürcher Weinland - Fürstenland - Glarnerland. Es handelt
sich um die erste Überprüfung eines schweizerischen Truppenteiles im laufenden
Jahr und die zwölfte Überprüfung in der Schweiz seit 1992 insgesamt.

Der Überprüfungsbesuch findet während eines Arbeitstages statt und dauert bis
zu 12 Stunden. Die Überprüfung des Truppenteiles beinhaltet Orientierungen
durch die Truppenkommandanten, Besuche bei der Truppe und die Überprüfung der
im Rahmen der OSZE ausgetauschten Informationen bezüglich Personalumfang sowie
Anzahl und Typ der vorhandenen Hauptwaffensysteme (Kampfpanzer Leopard,
Schützenpanzer M-113, Minenwerferpanzer 12 cm, Brückenpanzer).

Im Rahmen des gegenseitigen Austausches militärischer Informationen über die
Streitkräfte der OSZE-Teilnehmerstaaten gibt die Schweiz seit 1992
Informationen über Truppen im Wiederholungskurs bekannt. Obwohl die Dauer des
Wiederholungskurses nicht mehr als 21 Tage beträgt und damit nicht unter die
Bestimmungen des Wiener Dokumentes 1994 fällt, macht die Schweiz im Sinne der
Transparenz und Vertrauensbildung auch unsere Truppen der Überprüfung
zugänglich.

Die Überprüfung von Truppenteilen ist nebst der Inspektion militärischer
Aktivitäten eine der beiden Verifikationsmöglichkeiten als Teil der vertrauens-
und sicherheitsbildenden Massnahmen. Sie erlaubt aufgrund der festgelegten
Überprüfungsquoten (für das Jahr 1998 hat die Schweiz eine Quote von zwei
Überprüfungsbesuchen akzeptiert) jedem OSZE-Teilnehmerstaat, die im Rahmen des
jährlichen Austausches von Informationen über militärische Streitkräfte
bekanntgegebenen Daten vor Ort zu überprüfen.