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Verordnung über die Beförderungen und Mutationen in der Armee geändert

3003 Bern, 15. Juni 1998

Pressemitteilung

Verordnung über die Beförderungen und Mutationen in der Armee geändert

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Beförderungen und Mutationen in der
Armee (VBMA) auf den 1. Juli 1998 geändert. Hauptziel ist die Optimierung der
Ausbildung in den Stabs- und Kommandantenschulen in Luzern.

Mit der Teilrevision der VBMA werden bestimmte Beförderungsbedingungen von
Offizieren geändert. Damit kann vor allem die Ausbildung in den Stabs- und
Kommandantenschulen (SKS) in Luzern optimiert werden. So werden künftig
bestimmte Offiziere nicht mehr in den Lehrgängen der SKS in Luzern ausgebildet.
Dies betrifft insbesondere Offiziere des Armeestabs und der Personalreserve.

Im weiteren wird mit der Revision armeeweit das Prinzip Gradübernahme bei
Funktionsübernahme bei den Einheitskommandanten realisiert, indem die
bisherigen Beförderungsbedingungen einer bestimmten Anzahl Funktionsjahre und
der Tage an Ausbildungsdienste der Formationen gestrichen werden. Bei den
Führungsgehilfen der Stufe Hauptmann werden diese Beförderungsbedingungen um
die Hälfte reduziert.