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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verordnung über die Ausbildungsdienste geändert

3003 Bern, 8. Juni 1998

Pressemitteilung

Verordnung über die Ausbildungsdienste geändert:
Sicherstellung der Offiziersbestände ab 2000

Der Bundesrat hat auf den 1. Juli 1998 die Verordnung über die
Ausbildungsdienste (VAD) geändert. Sie sieht eine Erhöhung der
Dienstleistungspflicht für bestimmte Offiziersgrade vor. Damit soll der
Kaderbestand der Armee ab dem Jahr 2000 sichergestellt werden.

Die Änderung ist eine Folge des Massnahmenpakets Progress zur Optimierung der
Armee 95. Progress wurde vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Anfang 1997 beschlossen und soll unter
anderem den Kaderbestand der Armee ab dem Jahr 2000 sichern.

Das Kaderproblem soll in erster Linie durch eine individuell abgestimmte
Erhöhung der Gesamtdienstleistung für einzelne Offiziersgrade gelöst werden.
Die Einführung dieser ausserordentlichen Dienstleistungspflicht betrifft die
Grade Hauptmann bis Oberst. Mit dieser Massnahme wird einem künftigen
Armeemodell nicht vorgegriffen.

Die Revision der VAD umfasst u.a. weiter eine Verlängerung der
Grundausbildungsdienste für weibliche Angehörige der Armee sowie Anpassungen
von Dienstleistungen für Offiziere einzelner Truppengattungen.