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Ratifikation des Uebereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschiffahrt

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN			      Bern, 2. Juni 1998

Pressemitteilung

Ratifikation des Uebereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von
Abfällen in der Rhein- und Binnenschiffahrt

Der Bundesrat hat am 27. Mai 1998 die Ratifikation des Uebereinkommens über
die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und
Binnenschiffahrt beschlossen. Das im Rahmen der Zentralkommission für die
Rheinschiffahrt in Strassburg ausgearbeitete Uebereinkommen wurde 1996 von den
Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Deutschland und der Schweiz
unterzeichnet, und die Bundesversammlung ermächtigte den Bundesrat im
vergangenen Dezember zur Ratifikation. Die Schweiz wird nach Frankreich der
zweite Staat sein, der das Abkommen ratifiziert. Ziel des Uebereinkommens ist
es, die Belastung des Rheins und anderer mit dem Rhein verbundener
Schiffahrtsstrassen durch von Schiffen produzierte Abfälle zu vermindern. Zu
diesem Zweck werden international einheitliche Regeln über die Entsorgung
solcher Abfälle festgelegt. Die Abfallentsorgung wird gemäss dem
Verursacherprinzip finanziert. Die Schiffsbetreiber müssen im voraus, wenn sie
Treibstoff beziehen, eine Entsorgungsgebühr bezahlen.