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Indische und pakistanische Atomtests: Haltung der Schweiz

Bern, 15. Juni 1998

Pressemitteilung

Indische und pakistanische Atomtests: Haltung der Schweiz

Der Bundesrat hat die Frage der von Indien am 11. und 13. Mai und von
Pakistan am 28. und 30. Mai 1998 durchgeführten Atomtests erneut
behandelt und die Massnahmen geprüft, welche die Schweiz in enger
Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft ergreifen sollte.

Der Bundesrat hat erneut sein Bedauern über die Durchführung der
Atomtests ausgedrückt und, wie dies der ständige Vertreter der Schweiz
an der Vollversammlung der Genfer Abrüstungskonferenz am 2. Juni
bereits getan hat, Indien und Pakistan aufgerufen, die Durchführung
weiterer Atomtests, egal in welcher Form, zu unterlassen und dem
Atomsperrvertrag sowie dem Vertrag für ein umfassendes Atomtestverbot
beizutreten.

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit werden die Direktion für
Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des EDA sowie das Bundesamt für
Aussenwirtschaft (BAWI) des EVD die Zielsetzungen ihrer Programme in
Indien und Pakistan neu überprüfen. Überprüft wird vor allem die
thematische Ausrichtung, der Umfang sowie die Partner, wobei das
Schwergewicht auf Armutsorientierung, Menschenrechte, Dezentralisierung
und Förderung der Zivilgesellschaft gelegt wird.

Die DEZA wird für Indien und Pakistan für 1998/99 ihre Finanzvorgaben
um ca. 4 - 5 Mio Franken nach unten anpassen.

Bis zum Abschluss dieser Überprüfung werden keine neuen Projekte und
keine neuen konzessionellen Kredite für die beiden Zentralregierungen
genehmigt (ausgenommen davon ist der Menschenrechtsdialog mit Pakistan,
der weitergeführt wird).

Die Schweiz wird ferner in Absprache mit ihren wichtigsten Partnern
prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Indien und
Pakistan weiterhin Zugang zu Krediten der Internationalen
Entwicklungsagentur (IDA) der Weltbank und anderer Entwicklungsbanken
erhalten sollen.

Der Bundesrat hat bestätigt, dass angesichts der auf dem indischen
Subkontinent herrschenden Spannungen, die Ausfuhr von Kriegsmaterial
nach Indien und Pakistan bis auf weiteres nicht bewilligt wird. Bei der
Ausfuhr von zivilen und militärischen (sog. "dual-use"-) Gütern werden
die Gesuche für eine Exportbewilligung, entsprechend den Bestimmungen
der Exportkontrollregimes, mit grösster Zurückhaltung behandelt.

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