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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Revision der Publikationsverordnung

Pressemitteilung

Revision der Publikationsverordnung und Schaffung
des "Kompetenzzentrums Amtliche Veröffentlichungen (KAV)"

Der Bundesrat hat die Publikationsverordnung, welche die Veröf-fentlichung der
Rechtssammlungen des Bundes (Amtliche Sammlung AS, Systematische Rechtssammlung
SR) sowie des Bundesblattes (BBl) regelt, einer Totalrevision unterzogen. Diese
war ange-sichts der neuen technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der
Rechtspublikationen nötig geworden. Vor rund zwei Monaten hatte der Bundesrat
bereits das neue Konzept zur elektronischen Pu-blikation von Rechtsdaten
verabschiedet. Die vorliegende Ver-ordnung trägt dem nun Rechnung und regelt
die Einzelheiten für die von der Bundeskanzlei herausgegebenen Rechtstexte.

Das Vollzugsorgan der Bundeskanzlei ist das "Kompetenzzentrum Amtliche
Veröffentlichungen (KAV)", welches ebenfalls mit der neuen
Publikationsverordnung geschaffen wird. Dieses Zentrum ist für die Herausgabe
der genannten Publikationen verantwort-lich. Es koordiniert und unterstützt
auch die Erarbeitung der Rechtstexte durch Verwaltung, Bundesrat und Parlament.
Zu die-sem Zweck richtet es ein Geschäftsverwaltungssystem ein, wel-ches
ermöglicht, dass ein Rechtstext von den ersten Entwürfen an bis zu seiner
Inkraftsetzung immer auf derselben elektroni-schen Plattform und in
einheitlicher Darstellung bearbeitet wird. Künftig erübrigen sich die
wiederholte Erfassung des gleichen Textes oder ein besonderer Setzvorgang vor
der Druck-legung der definitiven Fassung. Rascher als bisher wird der
Rechtstext künftig kurz nach seiner Verabschiedung auch in elektronischer Form
(abrufbar etwa via Internet) vorliegen. Das neue System wird seine volle
Funktionsfähigkeit im Verlaufe des nächsten Jahres erreichen.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

15. Juni 1998