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Telekommunikation im Katastrophenfall: Schweiz will internationalem Abkommen beitreten

Bern, 15. Juni 1998

Pressemitteilung

Telekommunikation im Katastrophenfall: Schweiz will internationalem Abkommen
beitreten

Bei humanitären Krisen sowie Naturkatastrophen soll die internationale
Helfergemeinschaft ihre Satellitentelefone und Funkstationen künftig besser
koordiniert und ohne administrative Hindernisse einsetzen können. Dies ist das
Ziel eines internationalen Abkommens, das vom 16. bis 18. Juni im finnischen
Tampere verabschiedet werden soll. Der Bundesrat hat beschlossen, die
entsprechende Übereinkunft zu unterzeichnen. Davon profitieren wird auch das
Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH), das seine
Telekommunikationsmittel im Ausland künftig noch effizienter einsetzen kann.

Rasch einsetzbare und vernetzte Kommuniktationsmittel haben im Katastrophen-
bzw. Krisenfall eine eminente Bedeutung, damit die internationale Nothilfe
gezielt koordiniert werden kann. Nach dem Erdbeben in Afghanistan leistet
derzeit eine SKH-Übermittlerequipe diesbezüglich vor Ort wertvolle Dienste
zugunsten von UNO und IKRK.

Neben einer zentralen Koordination der Übermittlungsnetze sollen mit dem
Abkommen auch bürokratische Hindernisse bezüglich Ein- und
Ausfuhrbewilligungen für die Ausrüstungen sowie bezüglich
Benützungsbeschränkungen für die Geräte beseitigt werden.

Zur Teilnahme an der Konferenz über Telekommunikation im Notfall sind alle
Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen sowie der Internationalen
Telekommunikations-Union, welcher auch die Schweiz angehört, eingeladen. Die
Schweizer Delegation wird durch den ausserordentlichen Botschafter für
Finnland und Estland, Sven Meili, geleitet.

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