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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Orthografiereform

PRESSEMITTEILUNG

Orthografiereform:
Leitfaden für die Verwaltungen von Bund und Kantonen

Rechtzeitig auf den 1. August 1998, den Stichtag zur Umsetzung der
Rechtschreibreform, erscheint der Leitfaden zur Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung. Die 68-seitige Broschüre der Bundeskanzlei ist in enger
Zusammenarbeit mit der Staatsschreiber-Konferenz entstanden. Sie wird den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bundesverwaltung und kantonalen
Verwaltungen helfen, ihre Texte nach den neuen Regeln abzufassen.

Ab dem 1. August schreibt sich das Seeschifffahrtsamt mit drei f, das BUWAL
wird sich mit der Gämsblindheit befassen (neu: Gämse, von die Gams). Während
sich die Generalsekretariate mit politischen Fragen im Allgemeinen (neu gross)
beschäftigen, wird das Finanzdepartement alle Angriffe auf das Portemonnaie (in
der Schweiz weiterhin nur so, in Deutschland und Österreich neu Portmonee) der
Steuerzahlenden abwehren. Das Bundesamt für Kultur bemüht sich darum, dass Jung
und Alt (neu gross) einander besser kennen lernen (zwei Verben neu immer
getrennt).

Der Leitfaden zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist eine notwendige
Ergänzung zum Duden oder Bertelsmann, weil er die einzelnen Reformbereiche
systematisch erklärt und es den Benützerinnen und Benützern erlaubt, die
Neuregelung auch zu lernen. Er erklärt, weshalb diese behutsame Reform Not tut,
skizziert das Vorgehen bei der Umsetzung in der Verwaltung und gibt in 60
Regeln einen umfassenden Überblick über die Änderungen. Ein Wörterverzeichnis
mit fast 900 Einträgen zeigt, wo es zu neuen Schreibungen gekommen ist. Der
Leitfaden ist auf die Bedürfnisse der Verwaltung zugeschnitten, leistet aber
auch Privaten gute Dienste.

Ab dem 1. August 1998 wird die Bundesverwaltung wichtige neue Texte in der
neuen Rechtschreibung abfassen. Den Auftakt macht die Ansprache von
Bundespräsident Flavio Cotti zum Bundesfeiertag, deren Text in neuer
Orthografie publiziert wird. Eine Zeit lang werden in der Verwaltung wie auch
in den Medien alte und neue Schreibungen nebeneinander exisitieren; das ist
weiter nicht schlimm, sieht doch die Reform eine Übergangsfrist von sieben
Jahren vor. Im Jahr 2005 wird sich wohl niemand mehr darüber aufhalten, dass
man auch He-li-kop-ter trennen darf (alt nur He-li-ko-pter).

Der 68 Seiten umfassende, zweifarbig gestaltete Leitfaden
zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist zum Preis
von Fr. 6.- (inkl. MWSt) bei folgender Adresse erhältlich: EDMZ, 3000 Bern,
Bestell-Nr. 104.627;
für Fax-Bestellungen: 031 992´00´23;
e-mail: http://www.admin.ch/edmz.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

28. Juli 1998