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Inkrafttreten eines neuen Abkommens mit USA über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	                       Bern, 2. Juli 1998

Pressemitteilung

Inkrafttreten eines neuen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika
über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie

Das am 31. Oktober 1997 unterzeichnete neue Abkommen über die nukleare
Kooperation zwischen der Schweiz und den USA ist am 23. Juni 1998 in Kraft
getreten. Es ersetzt das am 8. August 1996 ausgelaufene Abkommen von 1965/1973
und erlaubt es, dass Schweizer Kernkraftwerke auch in Zukunft Kernbrennstoff
aus den USA verwenden und im Ausland wiederaufarbeiten lassen.
Materiell beschränkt sich das Abkommen auf die Regelung der Wiederausfuhr,
Sicherung, Kontrollmassnahmen und nichtmilitärische Verwendung. Es ist
vergleichbar mit dem neuen Abkommen Euratom-USA von 1995 und bringt
substantielle administrative Vereinfachungen (generelle amerikanische
Zustimmung zu Operationen mit amerikanischem Kernmaterial in den wichtigen
Partnerländern der Schweiz).

Für weitere Auskünfte:
Andreas Friedrich, Chef der Sektion Abrüstungspolitik und Nuklearfragen,
Tel. 031 324 62 66

Beat Wieland, Chef der Sektion Nukleartechnologie und Sicherung, Bundesamt für
Energie, UVEK, Tel. 031 322 56 47