Revision des Betäubungsmittelgesetzes
MÜNDLICHE INFORMATION DURCH VIZEKANZLER A. CASANOVA
Revision des Betäubungsmittelgesetzes
Der Bundesrat hat heute Vorgehen und Zeitrahmen für die Revision des
Betäubungsmittelgesetzes festgelegt. Die Vier-Säulen-Politik des Bundesrats
soll gesetzlich verankert werden. Ebenso sollen die Vorschläge der
Expertenkommission Schild überprüft werden. Das EDI wurde beauftragt, bis zum
Herbst 1998 ein Konzept zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu
präsentieren. Der Bundesrat wird sich zu diesem Zeitpunkt inhaltlich zu den
Vorschlägen der Kommission Schild äussern. Es ist vorgesehen, die
Vernehmlassung 1999 zu eröffnen und das Gesetz - unter Vorbehalt des
Referendums - im Jahr 2001 in Kraft zu setzen.
Das EDI wird dem Bundesrat im Herbst 1998 auch die Möglichkeiten einer
Harmonisierung der Gesetzgebung bezüglich der suchterzeugenden Stoffe
(Betäubungsmittel, Medikamente, Alkohol, Tabak) und der Suchtprävention im
allgemeinen erläutern.
01.07.98