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Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise"

INFORMATION DURCH VIZEKANZLER A. CASANOVA

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise"

Der Bundesrat hat beschlossen, die Volksinitiative "für tiefere
Arzneimittelpreise" abzulehnen und ihr einen indirekten Gegenvorschlag
gegenüberzustellen. Diese Initiative verlangt einerseits, dass die Schweiz
einseitig, automatisch und ohne zusätzliche Bestimmungen alle
Arzneimittelregistrierungen der unmittelbaren Nachbarstaaten anerkennen muss,
und dass anderseits von den Krankenkassen nurmehr die preisgünstigsten
Arzneimittel (ob Generika oder andere) vergütet werden dürfen.

Der Bundesrat hat nun das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, im
neuen Heilmittelgesetz, das zurzeit in Vorbereitung ist, sowie in der laufenden
Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes eine differenziertere Lösung zu
verankern (Stichworte: keine einseitige Anerkennung ausländischer Zulassungen,
Substitutionsrecht statt Substitutionszwang bei der Verschreibung von Generika
durch Apotheker) und als indirekten Gegenvorschlag zu präsentieren.

Die Botschaft zum Heilmittelgesetz soll gegen Ende dieses Jahres an den
Bundesrat gehen. Die Botschaft zur Volksinitiative "für tiefere
Arzneimittelpreise" muss spätestens im Sommer 1999 vorgelegt werden.

01.07.98