Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien

PRESSEMITTEILUNG
Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien
_________________________________________________________
Der Bundesrat hat heute eine Verordnung über wirtschaftliche Massnahmen
gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) erlassen.

Diese Massnahmen entsprechen Beschlüssen, welche die Europäische Union und
andere Staaten gegenüber der BRJ gefasst haben. Sie wurden vom Bundesrat
bereits früher grundsätzlich beschlossen und beinhalten ein Lieferverbot
für Güter, die zur internen Repression oder für terroristische Zwecke
verwendet werden können, sowie die Einfrierung von Guthaben der
Regierungen der BRJ und der Republik Serbien und deren staatlichen
Verwaltungen. Zudem hat der Bundesrat formell die Gewährung von neuen
öffentlichen Exportkrediten und Garantien an die Republik Serbien
untersagt und ein Embargo auf den Export von Kriegsmaterial an die BRJ
erlassen.

Die Schweiz hat ein Interesse, die Bemühungen der internationalen
Gemeinschaft zur friedlichen Lösung des Kosovo-Konflikts mitzutragen. Sie
unterstützt daher die internationalen Bestrebungen, die jugoslawische
Regierung mittels geeigneter Druckausübung zur Einstellung der
militärischen Operationen im Kosovo und zur Aufnahme eines ernsthaften
Dialogs mit der kosovo-albanischen Führung zu bewegen. Mit den
beschlossenen Massnahmen bekundet die Schweiz ihre Solidarität mit den
analogen Beschlüssen, welche von der Kontaktgruppe und von der EU gefasst
wurden.

Bern, 1. Juli 1998

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Abteilung Exportkontrollen und Sanktionen,
Othmar Wyss, Tel. 031 / 324 09 16 oder Laurence Gaist, Tel. 031 / 324 08
03