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Rücktritt des Rechtsberaters des EDA

Pressemitteilung			         Bern, 1. Juli 1998

Rücktritt des Rechtsberaters des Eidgenössischen Departementes für auswärtige
Angelegenheiten
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Botschafter Lucius Caflisch, geboren am 31.8.1936, von Trin GR, Rechtsberater
des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, wurde auf
Vorschlag der Regierung des Fürstentums Liechtenstein zum Richter am neu
geschaffenen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
gewählt. Er tritt auf den 31. Oktober 1998 von seiner jetzigen Funktion
zurück.

Der Bundesrat hat vom Rücktritt von Botschafter Caflisch mit Bedauern Kenntnis
genommen, ihn zu seiner ehrenvollen Wahl beglückwünscht, und ihm für die
wertvollen Dienste, die er der Eidgenossenschaft im Laufe seiner achtjährigen
Tätigkeit als Rechtsberater geleistet hat, bestens gedankt. Botschafter
Caflisch hat sich u.a. grosse Verdienste um die Förderung und
Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts erworben. Er präsidierte das
Erste Periodische Expertentreffen über die Anwendung und Weiterentwicklung des
humanitären Völkerrechts vom Herbst 1997 und trug massgeblich zur Schaffung
eines internationalen Uebereinkommens über das totale Verbot von
Antipersonenminen bei, sowie zur Vorbereitung der bevorstehenden Römer
Konferenz für die Schaffung eines ständigen Internationalen
Strafgerichtshofes. Botschafter Caflisch ist seit 1985 Mitglied des Institut
de droit international, seit 1990 Mitglied des Ständigen Schiedsgerichtshofes
im Haag und, seit 1995, des Vermittlungs- und Schiedsgerichts der KSZE in
Genf. Er lehrt seit 1968 am Institut Universitaire de Hautes Etudes
Internationales in Genf, dem er 1984 bis 1990 als Direktor vorstand. Als
Verfasser einer Grosszahl von wissenschaftlichen Publikationen u.a. im
Bereiche des Seerechts, des Investitionsschutzes und der friedlichen
Streitbeilegung hat sich Botschafter Caflisch einen bleibenden Ruf geschaffen.

                                               EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
                                               FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
                                               Information