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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Lebensmittelgesetz ist korrekt umgesetzt

PRESSEMITTEILUNG

Lebensmittelgesetz ist korrekt umgesetzt:
Schweris neueste Inserate-Anschuldigungen sind unhaltbar

Die in verschiedenen Schweizer Zeitungen mit ganzseitigen Inseraten
verbreiteten Behauptungen von Karl Schweri, Chef der Denner AG, wonach die
Bundesbehörden das Lebensmittelgesetz verfälscht hätten, sind falsch. Schweri
behauptet, dass die im Lebensmittelverkauf vorgeschriebene Information über die
Herkunft eines Produkts nicht den gefassten Parlamentsbeschlüssen entspreche
und das Lebensmittelgesetz nicht respektiert werde.

Die nüchterne Abklärung des Sachverhalts ergibt unzweifelhaft, dass Schweris
schwerwiegende Vorwürfe eine Fehlanzeige sind. Das öffentlich publizierte und
von den Behörden angewandte Lebensmittelrecht entspricht vollumfänglich den im
Amtlichen Bulletin (Parlamentsprotokoll) wiedergegebenen Diskussionen und
Beschlüssen von National- und Ständerat:

Am 29. Januar 1992 nahm der Nationalrat die von Herrn Schweri beanstandete
Bestimmung an, und am 1. Juni 1992 stimmte der Ständerat dem zu. In der
Schlussabstimmung vom 9. Oktober 1992 nahmen beide Räte das Gesetz in dieser
Fassung an. Niemand ergriff dagegen das Referendum, auch Denner nicht!

Karl Schweris Anschuldigungen gegen die Bundesbehörden, namentlich gegen das
Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) und die Vorsteherin des Eidg. Departements
des Innern (EDI), Bundesrätin Ruth Dreifuss, sind unhaltbar und müssen in aller
Form zurückgewiesen werden.

Karl Schweri wird aufgefordert, in allen von ihm für seine Inseratenkampagne
berücksichtigten Zeitungen die entsprechende Gegendarstellung der Bundeskanzlei
zu veröffentlichen. Andernfalls muss sich der Bund rechtliche Schritte gegen
Denner/Schweri vorbehalten.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

29. Januar 1998

Auskunft:

Lorenz Hess, Pressedienst
Bundesamt für Gesundheit, 031 322 95 05