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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Mehr Freiraum für die Tierzüchter

PRESSEMITTEILUNG

Mehr Freiraum für die Tierzüchter
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Der Bundesrat hat eine neue Verordnung über die Rind- und Kleinviehzucht erlassen 
und die
Pferdezuchtverordnung vom 30. Oktober 1996 angepasst. Entsprechend den Zielsetzungen 
der neuen
Agrarpolitik werden bei der Rindvieh- und Kleinviehzucht weitere staatliche Vorschriften
abgebaut. Die Züchter und die Zuchtverbände erhalten dadurch mehr Freiraum, aber 
auch mehr
Eigenverantwortung. Wesentlichste Neuerung ist die Übernahme der Herdebuchführung 
beim
Kleinvieh durch die Kleinviehzuchtverbände. Diese Aufgabe wurde bisher durch die 
Zentralstelle
für Kleinviehzucht wahrgenommen.
Künftig können neben den bisher anerkannten neue Zuchtorganisationen vom Bundesamt 
für
Landwirtschaft zur Herdebuchführung anerkannt werden. Die Tierzuchtverordnung wird 
an die
entsprechende Gesetzgebung der EU angepasst. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, 
dass die
von den Organisationen ausgestellten Abstammungsausweise sowie die Ergebnisse der
Leistungsprüfungen und die Zuchtwertschätzung weiterhin international anerkannt 
werden.
Heute unterstützt der Bund die Förderung der Tierzucht (inkl. Pferdezucht) mit rund 
22,5
Millionen Franken. Die Beiträge dienen vor allem der Verbesserung der züchterischen 
Grundlagen.
Infolge der Sparbeschlüsse des Bundes mussten die Beitragssätze sowohl in der Tierzucht- 
als
auch in der Pferdezuchtverordnung um 10 bis 20 Prozent gekürzt werden.
Die neue Tierzuchtverordnung sowie die Änderung zur Pferdezuchtverordnung treten 
am 1. März
1998 in Kraft.

Bern, den 28. Januar 1998
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft,
Vizedirektor Prof. Jacques Morel, Tel. 031 322 25 03
Sektion Tierzucht, Rudolf Michlig, Tel. 031 322 25 55