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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau

PRESSEMITTEILUNG

Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung vom 2. Dezember 1991 
über
Produktionslenkung im Pflanzenbau angepasst. Mit der Verordnungsänderung hat der 
Bundesrat die
landwirtschaftlichen Hilfsstoffe der neu definierten Produkteklasse "Stimulator 
der natürlichen
Abwehrkräfte" für die extensive Getreide- und Rapsproduktion ausgeschlossen. Mit 
der Massnahme
soll einerseits eine umweltschonende Anbaumethode gefördert und andererseits der 
Getreidemarkt
entlastet werden. Die Zulassung der neuen Produkteklasse im extensiven Getreide- 
und Rapsanbau
würde den Umwelt- und Produktionszielen zuwider- laufen.
Die Änderung zur Verordnung über Produktionslenkung im Pflanzenbau tritt am   1. 
März 1998 in
Kraft.

Bern, den 28. Januar 1998
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Allgemeine Direktzahlungen,             Hans-Peter
Berger, Tel. 031 322 25 35