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Verhandlungen mit Kanada über die gegenseitige Anerkennung von Produktekontrollen

PRESSEMITTEILUNG
Verhandlungen mit Kanada über die gegenseitige Anerkennung von Produktekontrollen
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 Im Anschluss an erste Gespräche im September 1997 in Ottawa fand am 22./23. Januar 
1998 in
Bern eine erste Verhandlungsrunde mit einer kanadischen Delegation betreffend den 
Abschluss
eines Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Produktekontrollen statt. Die 
zweitägigen
Verhandlungen, die schweizerischerseits von Botschafter Oscar Zosso, Vizedirektor 
im Bundesamt
für Aussenwirtschaft (BAWI) geleitet wurden, brachten substantielle Fortschritte 
im Hinblick
auf den Abschluss eines solchen Abkommens, das namentlich Pharmazeutika, medizinische 
und
elektrische Apparate sowie Telekommunikationsausrüstungen betreffen wird. Abkommen 
über die
gegenseitige Anerkennung erleichtern den Austausch von Industrieprodukten zwischen 
den Staaten
und reduzieren gleichzeitig auch die Kosten für deren Kommerzialisierung, da die
Produktekontrollen für die zu exportierenden Waren künftig bereits im Herstellerland
vorgenommen werden können.

Am Rande dieser Verhandlungsrunde hat Botschafter Zosso mit seinem kanadischen Gesprächspartner
auch die Verlängerung einer 1988 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen der Schweiz 
und Kanada
im Gesundheitsbereich unterzeichnet, um bis zum Inkrafttreten des obenerwähnten 
Abkommens die
Grundlage für die gegenseitige Anerkennung von Fabrikationskontrollen für Pharmaprodukte
aufrechtzuerhalten.

Bern, 26. Januar 1998

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Dienst für Internationale Industrie- und Technologiefragen, Heinz Hertig,
Tel. 031/324 08 35