"Schwarzkäse" im Kanton Freiburg beschlagnahmt
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"Schwarzkäse" im Kanton Freiburg beschlagnahmt
Am 20. Januar 1998 durchsuchten das Inspektorat des Bundesamtes für Landwirtschaft
(BLW) und
das Inspektorat des Zentralverbands schweizerischer Milchproduzenten mit Unterstützung
der
Kantonspolizei verschiedene Käsekeller im Kanton Freiburg. Die Aktion führte bis
15 Uhr zur
Beschlagnahme von 1'274 Käselaiben, von welchen vermutet wird, dass sie widerrechtlich
hergestellt oder der Ablieferungspflicht entzogen worden sind. Die Aktion dauert
zur Zeit noch
an.
Die sogenannten Unionskäse Greyerzer, Emmentaler und Sbrinz sowie die dreiviertelfetten
Hartkäse sind nach geltendem Recht ablieferungspflichtig und dürfen erst in Verkehr
gebracht
werden, nachdem sie formell von der Schweizerischen Käseunion übernommen worden
sind. Das am 1.
August 1997 eingeführte Vorverschieben des Eigentumsübergangs von der Käseunion
auf deren
Mitgliedfirmen hat an dieser Vorschrift nichts geändert. Die Käseproduzenten haben
die
übernommene Menge Verkehrsmilch beim Milchverband zu melden. Auf über das Kontingent
hinaus
gelieferter Milch wird eine Abgabe erhoben. Käse, der aus nicht gemeldeter Milch
produziert
wurde, wird als "Schwarzkäse" bezeichnet.
Das BLW hat gegen mehrere Händler und Produzenten Verwaltungsstrafverfahren eröffnet.
Solange
die Verfahren hängig sind, werden dazu keine weiteren Auskünfte erteilt.
Für allgemeine Auskünfte:
Esther Weiss, Presse- und Informationsdienst, Tel. 031 322 81 28
Bern, 20. Januar 1998 BUNDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst