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Pflichtlager Kohle und Tee


PRESSEMITTEILUNG

Obligatorische Pflichtlager von Kohle und Tee werden aufgehoben

Der Bundesrat hat beschlossen, auf die obligatorische Pflichtlagerhaltung von
Kohle zu verzichten. Per 1. März 1998 wird die Einfuhrbewilligungspflicht von
Kohle aufgehoben. Die Bedeutung von Kohle für die Schweizer Wirtschaft hat in
den letzten Jahren deutlich abgenommen. Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die
Pflichtlagerhaltung von Tee abgeschafft.

Hauptgrund für die Aufhebung der obligatorischen Pflichtlagerhaltung ist die
geringe Bedeutung des Energieträgers Kohle, dessen Anteil am
Gesamtenergieverbrauch weniger als ein Prozent beträgt. Zudem werden 80 bis
85 Prozent der Kohle in der Zementindustrie eingesetzt. Die Zementkohle wird
zudem im Interesse des Umweltschutzes zunehmend durch Abfallbrennstoffe
ersetzt, womit ein weiterer Rückgang des Kohleverbrauchs zu erwarten ist. Die
Auflösung der Zementkohle-Pflichtlager erfolgt sukzessive über die nächsten
sieben Jahre. Die Pflichtlager-Mengen in den übrigen Kategorien (restliche
Industriekohle, Braunkohlebriketts) sollen bis Ende 1998 aufgelöst werden.

Die Überprüfung der Pflichtlagerhaltung von Tee und Kaffee unter Einbezug der
betroffenen Wirtschaftskreise hat ergeben, dass auch auf die Haltung von
Tee-Pflichtlagern verzichtet werden kann, da sich die Konsumgewohnheiten
spürbar verändert haben und genügend Ersatzprodukte auch aus einheimischen
Produkten zur Verfügung stehen. Die noch vorhandenen Pflichtlager werden bis
spätestens Mitte 1999 schrittweise abgebaut.

Mit dem Wegfall der obligatorischen Pflichtlagerhaltung von Kohle und Tee wird
der administrative Aufwand für die Industrie vermindert, indem die
privatwirtschaftlich geregelten Garantiefondsbeiträge in der Höhe von
insgesamt rund 1,3 Mio. Franken pro Jahr entfallen. Diese Beiträge wurden als
Zuschläge auf die jeweiligen Importe zur Deckung der Lagerkosten und des
Preisrisikos erhoben. Dank deren Wegfall werden die Verbraucher finanziell
entlastet.

Die Pflichtlagerpolitik wird vom Bundesamt für wirtschaftliche
Landesversorgung (BWL) kontinuierlich unter dem Aspekt der
Versorgungssicherheit im Krisenfall sowie aufgrund der Kosten überprüft.

Bern, 19. Januar 1998

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Peter Graf, Chef Sektion
Pflichtlager, Tel. 031 322 21 84.