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Anti-Personenminen: Bundesrat unterbreitet die Botschaft dem Parlament

Pressemitteilung                                        Bern, 19. Januar 1998

Anti-Personenminen: Bundesrat unterbreitet die Botschaft dem Parlament

Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament das Übereinkommen vom 18.
September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung
und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung zur
Ge-nehmigung zu unterbreiten.
Das Übereinkommen wurde von der Schweiz am 3. Dezember 1997 in Ottawa
unterzeichnet. Im Gegensatz zu bestehenden Instrumenten sieht es nicht nur
Be-schränkungen des Einsatzes von Anti-Personenminen, sondern ein umfassendes
Verbot dieser Munition vor. Weiter verpflichtet das Übereinkommen zur
Vernich-tung bestehender Lagerbestände sowie zur Räumung aller bereits
verlegten Anti-Personenminen innerhalb festgesetzter Fristen. Einen wichtigen
Platz nehmen im Übereinkommen die Bestimmungen über internationale
Zusammenarbeit und Hilfe ein. Ausserdem sind regelmässige Berichte der
Vertragsparteien über die von ih-nen getroffenen Massnahmen zur Umsetzung des
Übereinkommens vorgesehen, und es wird ein Kontrollmechanismus eingeführt, der
unter anderem den Einsatz von Ermittlungskommissionen unabhängiger Experten
vorsieht. Schliesslich sind die Staaten verpflichtet, Massnahmen zur
Durchsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene zu treffen.
Es entspricht der besonders aktiven Rolle, welche die Schweiz seit Beginn des
Jahres 1996 in den Bemühungen um ein internationales Verbot der
Anti-Personenminen gespielt hat, dass die Schweiz das Übereinkommen ohne
Zeitver-lust ratifiziert und sich damit unter jenen Staaten einreiht, deren
Ratifikation das Inkrafttreten des Übereinkommens ermöglichen. Der Bundesrat
hat dem Parlament deshalb beantragt, dieses Geschäft im Sonderverfahren zu
behandeln und noch in der Frühjahrssession 1998 zu verabschieden.

Für weitere Auskünfte steht Herr Jürg Lauber, Direktion für Völkerrecht,
Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht (Tel. 031 322 4793, Fax 324
9069) zur Verfügung.

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