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Erstes periodisches Treffen über das humanitäre Völkerrecht

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN			Bern, 15. Januar 1998

Pressemitteilung

Erstes periodisches Treffen über das humanitäre Völkerrecht

Vom 19. bis 23. Januar 1998 findet in Genf das erste periodische Treffen über
humanitäres Völkerrecht statt. Das Treffen wird von der Schweiz in ihrer
Eigenschaft als Depositarin der Genfer Konventionen einberufen und wird sich
mit zwei allgemeinen Problemen der Anwendung des humanitären Völkerrechts
befassen: Schutz und Achtung des Personals von humanitären Organisationen
sowie bewaffnete Konflikte in Verbindung mit der Desintegration der
Staatsstrukturen. Die beiden Themen drängen sich auf angesichts der
bewaffneten Konflikte der jüngsten Vergangenheit und namentlich im
Zusammenhang mit den zahlreichen Übergriffen auf Personal und Einrichtungen
zum Schutz und zur Unterstützung der Zivilbevölkerung im Rahmen bewaffneter
Konflikte.

Das Treffen - an dessen Einberufung festgehalten wurde, nachdem die
Schwierigkeiten, die zur Absage des Vorbereitungstreffens vom 27. und 28.
November 1997 führten, ausgeräumt werden konnten - stellt eine
Folgeveranstaltung zur Internationalen Konferenz zum Schutze der Kriegsopfer
dar (Genf, 30. August bis 1. September 1993). Es ist als Expertentreffen
geplant und steht den Vertreterinnen und Vertretern der 188 Vertragsstaaten
der Genfer Konventionen zur Teilnahme offen. Aufgrund des Interesses, das die
beiden Konferenzthemen bei gewissen internationalen und
Nichtregierungs-Organisationen findet, wurden auch Beobachter eingeladen.

Die Diskussionen werden den Charakter eines informellen Meinungsaustausches
haben. Allfällige Schlussfolgerungen des Treffens werden allen Vertragsstaaten
der Genfer Konventionen sowie der nächsten Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondkonferenz, die für den November 1999 in Genf vorgesehen ist, zur
Kenntnis gebracht werden.

Die Schweiz wird bei dem Treffen von einer Delegation unter Leitung von
Botschafter Lucius Caflisch, Rechtsberater des Eidgenössischen Departements
für auswärtige Angelegenheiten, vertreten sein.

Für weitere Angaben: Raimund Kunz, Kommissar des Treffens, Tel. 031/ 322.35.68
und Charles-Edouard Held, Minister, Tel. 031/ 322.30.87.
 Presserohstoff

Erstes periodisches Treffen über das humanitäre Völkerrecht

Die Schweiz hat vom 19. bis zum 23. Januar 1998 in Genf das erste periodische
Treffen über das humanitäre Völkerrecht einberufen. Dieses Treffen ist im
Nachgang zur XXVI. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz (Genf,
Dezember 1995) zu sehen. Es stellt auch eine Folgeveranstaltung zur
Internationalen Konferenz zum Schutze der Kriegsopfer dar, die vom 30. August
bis 1. September 1993 in Genf stattfand. Die Durchführung des Treffens konnte
aufrechterhalten werden, nachdem die Schwierigkeiten politischer Natur, die
zur Absage des Vorbereitungstreffens vom 27. und 28. November 1997 führten,
ausgeräumt werden konnten.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz nahm die Empfehlungen der
intergouvernementalen Expertengruppe an, die von der Schweiz im Sinne der
Schlusserklärung der Konferenz zum Schutz der Kriegsopfer von 1993 einberufen
worden war. In einer dieser Empfehlungen wurde die Schweiz - in ihrer
Eigenschaft als Depositarin der Genfer Konventionen - beauftragt, periodische
Treffen zur Besprechung allgemeiner Probleme der Anwendung des humanitären
Völkerrechts durchzuführen. Die Schweizer Behörden, die der Anwendung und der
Beachtung des humanitären Völkerrechts eine grosse Bedeutung beimessen, haben
dieses Mandat angenommen. Sie sahen darin eine besonders günstige Gelegenheit
zur Aufrechterhaltung und Förderung des Dialogs zwischen den Staaten über
allgemeine Probleme der Anwendung des humanitären Völkerrechts sowie eine
Möglichkeit, die Achtung dieses Rechts zu fördern.
In den Diskussionen im Rahmen des Entscheids der Rotkreuz- und
Rothalbmondkonferenz wurde allgemein die Ansicht vertreten, dass die
periodischen Treffen möglichst zwischen den Rotkreuzkonferenzen stattfinden
sollen. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bei den Vertragsparteien
ausgedehnte vorausgehende Konsultationen über die Wünschbarkeit jedes
einzelnen dieser Treffen sowie über die dort zu behandelnden Themen
durchzuführen. Die Treffen sollen sich nicht mit spezifischen Situationen oder
mit der Ausarbeitung neuer Bestimmungen befassen. Die ausgewählten Themen
sollen aktuell, von allgemeinem Interesse und Gegenstand eines breiten
Konsenses sein.
Den Teilnehmern des ersten periodischen Treffens wurden zwei Themen
vorgeschlagen: Schutz und Achtung des Personals von humanitären Organisationen
sowie bewaffnete Konflikte in Verbindung mit der Desintegration der
Staatsstrukturen. Die beiden Themen drängen sich auf angesichts der
bewaffneten Konflikte der jüngsten Vergangenheit und namentlich im
Zusammenhang mit den zahlreichen Übergriffen auf Personal und Einrichtungen
zum Schutz und zur Unterstützung der Zivilbevölkerung im Rahmen bewaffneter
Konflikte.
Die periodischen Treffen sind als Expertentreffen von Vertreterinnen und
Vertretern der Vertragsstaaten geplant. Die für das erste Treffen ausgewählten
Themen haben jedoch auch das Interesse zahlreicher internationaler und
Nichtregierungsorganisationen gefunden. Die Schweizer Behörden haben deshalb
vorgeschlagen, auch Beobachter zum Treffen zuzulassen.
Die Diskussionen dieses Treffens werden den Charakter eines informellen
Meinungsaustausches haben. Das Hauptziel besteht nicht in der Ausarbeitung
eines oder mehrerer Dokumente. Die Teilnehmer können jedoch den Wunsch
äussern, bestimmte übereinstimmende Standpunkte schriftlich festzuhalten. Auf
jeden Fall ist vorgesehen, die allfälligen Schlussfolgerungen des Treffens
allen Vertragsstaaten der Genfer Konventionen sowie der nächsten
Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz zuzustellen. Die
Organisatoren der letzteren werden - in voller Unabhängigkeit - zu bestimmen
haben, in welchem Ausmass und auf welche Weise die Konferenz auf diese
Schlussfolgerungen eintreten soll.