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Schweizer Armee: Reduktion des Sollbestandes um 10 Prozent

3003 Bern,  2. Februar 1998

Pressemitteilung

Schweizer Armee: Reduktion des Sollbestandes um 10 Prozent -
Nicht kampfwertgesteigerte Panzer 68 und Mirage IIIS-Flugzeuge werden ausser
Dienst gestellt

Eine Reduzierung des Sollbestandes der Armee 95 um knapp 42 000 Personen und
die Ausserdienststellung von Waffensystemen wie der nicht kampfwertgesteigerten
Panzer 68 und der Mirage IIIS-Flotte auf den 1. Januar 2000: dies hat die
Geschäftsleitung des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS) unter dem Vorsitz von Bundesrat Adolf Ogi beschlossen. Die
Massnahmen im Rahmen der Anpassung der Armee 95 an die veränderten
Rahmenbedingungen sollen Bestandes- und Kaderprobleme entschärfen und
Kosteneinsparungen in Millionenhöhe bringen. Sie zeigen überdies, dass
Departements- und Armeeführung mit einem hohen Mass an Flexibilität die Armee
95 den sich ständig verändernden Rahmennbedingungen anzupassen gewillt sind.

Die Geschäftsleitung des Departementes hatte anfangs 1997 ein umfangreiches
Optimierungspaket unter dem Namen PROGRESS verabschiedet und kommuniziert. Die
vier entscheidenden PROGRESS-Elemente sind eng miteinander verknüpft und werden
in verschiedenen Phasen umgesetzt. Namentlich geht es um die
· Gewährleistung der Offiziersbestände ab dem Jahr 2000 durch eine beschränkte
Erhöhung der Dienstleistungspflicht für gewisse Offiziere
· Optimierung der Ausbildung
· Intensivierung des Dialogs mit der Wirtschaft zwecks Optimierung der zivilen
und der militärischen Karriere
· Reduzierung des Sollbestandes um 42 000 Personen.

Mit diesen Schritten wird die Armee 95 optimiert, ohne dem nächsten
Reformschritt Armee 200X vorzugreifen. Es werden nur Einheiten aufgelöst und
Waffensysteme liquidiert, die nach militärischen Kriterien mittelfristig das
Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen werden und mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit in der Armee 200X keine Verwendung mehr finden.

Die Abbaumassnahmen haben Auswirkungen auf zivile Arbeitsplätze; das Ausmass
kann noch nicht genau beziffert werden. In einem weiteren Beurteilungsschritt
sind mögliche Abbaumassnahmen bei der Infanterie und anderen Truppengattungen
nicht auszuschliessen.

Die durch den Abbauschritt betroffenen Wehrmänner werden in andere Verbände
eingeteilt; die Detailkonzepte sind noch in Arbeit.

Bewusster Leistungsverzicht

In allen nachrichtendienstlichen Analysen besteht Übereinstimmung, dass
mittelfristig eine direkte militärische Aggression gegen die Schweiz eine
äusserst geringe Eintretenswahrscheinlichkeit hat. Die vorgeschlagenen
Abbaumassnahmen - vor allem in den Bereichen der Kampf- und der
Unterstützungstruppen - bedeuten, dass bewusst auf gewisse Leistungen im Rahmen
des Gesamtsystems der dynamischen Raumverteidigung bis zur Umsetzung der Armee
200X verzichtet wird. Die Einsatzkonzeption der Armee wird dadurch nicht in
Frage gestellt.

Die Abbaumassnahmen im einzelnen

· Auflösung der sechs Panzerbataillone Typ B (Total 186 Panzer 68, nicht
kampfwertgesteigert): Obwohl diese Panzer 68 zur Zeit noch ein
gefechtsfeldbewegliches Panzerabwehrmittel mit einem guten Schutzwert für die
Besatzungen darstellen, werden sie mittelfristig das Ende der Nutzungsdauer
erreichen. Zudem verfügt die Armee noch über eine beachtliche Anzahl
Kampfpanzer, u.a. den modernen Leopard. Von der Umstrukturierung der
Panzerbataillone in den Felddivisionen sind 48 Stäbe, Verbände und Einheiten
mit 3366 Personen betroffen. Die Panzergrenadierkompanien sowie die Mittel der
Panzerminenwerferkompanien Typ B und die mechanisierten Aufklärungszüge werden
in das Panzerbataillon Typ B 68/88 (kampfwertgesteigerte Panzer) zur
Verstärkung der bestehenden Einheiten überführt.
· Ausserdienststellung aller 29 Flugzeuge Mirage IIIS: Mit der Einführung des
F/A-18 sowie unter Berücksichtigung der heutigen Bedrohungslage ist die Mirage
IIIS-Flotte operationell betrachtet ab dem Jahr 2000 nicht mehr zwingend
notwendig. Die Einsparungen an jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf rund
11 Mio Franken. Die Luftaufklärung zugunsten der Armee wird weiterhin mit den
Mirage IIIRS durchgeführt.
· Auflösung der zwölf Haubitzenabteilungen (10,5 cm Hb 46) im Gebirgsarmeekorps
3: Die Sollbestandesreduktion dieser Massnahme beträgt insgesamt 5244 Personen
sowie 2076 Fahrzeuge. Die drei Artillerieregimenter der Feldarmeekorps  werden
in die drei Gebirgsdivisionen eingegliedert. Damit die jungen Tessiner ab dem
Jahr 2000 weiterhin in die Artillerie eingeteilt werden könnnen, werden sie auf
die mechanisierte Artillerie umgeschult; die Rekruten werden für die
mechanisierte Artillerie aufgeboten.
· Abbau von Funktionen in den Stäben der Artillerieregimenter sowie der
Regiments-Stabsbatterien: In den Stäben der Artillerieregimenter bestehen
Doppelspurigkeiten. Anpassungen sind im Bereich Telematik zwingend, ebenso eine
Neuverteilung der Aufgaben zwischen den Stufen Regiment und Abteilung. Die
Reduktion beträgt 423 Personen und 117 Fahrzeuge.
· Auflösung aller Festungsartillerieformationen (exklusive BISON): Bereits bei
der Überführung der Armee 61 in die Armee 95 war klar, dass die Artillerieforts
ausgedient haben und dass die Festungsartillerieformationen nur noch als
Übergangslösung bis zum Ersatz durch die BISON-Batterien dienen würden. Die
Festungsartillerieabteilung 15 muss bereits auf den 1.1.1999 aufgelöst werden,
um die benötigten BISON-Formationen alimentieren zu können. Die Auflösung der
restlichen Formationen wird auf den 1.1.2000 realisiert. Die Reduktion beträgt
2537 Personen.
· Durch die Auflösung der Flughafen-Festungspioniere und die Reduktion der
Baustäbe um 62 % ergibt sich ein weiterer Abbau von 356 Personen.
· Auflösungen und Umwandlungen im Bereich Sanitätsdienst: Nach einem ersten
Reformschritt im Bereich Hospitalisation auf den 1.1.1997 (Bestandesreduktion
5461) sind die Aufgaben des Sanitätsdienstes erneut angepasst worden. Aufgelöst
werden namentlich das Spitalregiment 3 sowie das Sanitätsbataillon 3. Diese und
andere Massnahmen bringen eine weitere Bestandesreduktion um 2279 Personen.
Weitere Abbaumassnahmen werden geprüft.
· Auflösung des Eisenbahngeniebataillons 32: Im Militäreisenbahndienst ist die
Kadernachwuchsproblematik ausgeprägt. Die Auflösung dieses Bataillons bringt
eine Reduktion um 392 Personen. Die Auflösung bringt keine konzeptionellen
Änderungen mit sich.
· Auflösung eines Teils der  Stäbe der Versorgungsregimenter, Auflösung von 5
der heute 18 Versorgungsbataillonen: Die Abbauvorgaben erzwingen Anpassungen
der Versorgungskonzeption, damit die Versorgung der Truppe weiterhin
gewährleistet werden kann. Die Versorgungsbataillone werden neu gegliedert. Die
Selbstversorgung der Truppe soll stärker ausgenutzt und das Bringbrinzip
vermehrt angewendet werden. Die Auflösung eines Teils der Stäbe und die
Integration der  Stabskompanien der Versorgungsregimenter, die Auflösung der
Versorgungsbataillone 31, 32, 53, 91 und 63 und die Auflösung aller
Verpflegungs- und aller Materialkompanien Typ D bringen eine
Sollbestandesreduktion von 8175 Personen.
· Die Auflösung von sieben Feldpostkompanien bringt eine Reduktion von 388
Personen.
· Auflösung der Stäbe und Stabskompanien von drei Rettungsregimentern, von
sieben Rettungsbataillonen und drei Rettungskompanien: Die Realisierung der
Konzepte der Partner für die Katastrophenhilfe (Feuerwehr und Zivilschutz)
erlauben es, von der bis anhin regional geplanten zur überregional geplanten
Hilfe durch Rettungsformationen überzugehen. Damit wird ein Abbau von
Rettungsformationen der Armee ermöglicht, ohne an der landesweiten
Interventionsmöglichkeit Abstriche zu machen. Der Abbau von Rettungsformationen
beschränkt sich grösstenteils auf eidgenössische Formationen. Die
Sollbestandesreduktion beträgt 5960 Personen.
· Auflösung der zweiten Trainkolonne in allen Gebirgsinfanteriebataillonen: Die
Einsatzkonzeption der Gebirgsinfanterie sowie Möglichkeiten für Lufttransporte
erlauben den Verzicht auf eine der beiden Trainkolonnen in den
Gebirgsinfanterieregimentern. Die Sollbestandesreduktion beträgt 1441 Personen
und 1177 Pferde.
· Reduktion der Bestände der Fliegerabwehrbrigade 33 um 15 Prozent: Da es
zunehmend schwieriger wird, das Kader bei der Fliegerabwehr sicherzustellen,
sollen die Flab-Truppen neu strukturiert werden: 5 anstelle von 7 Regimentern,
10 anstelle von 15 Abteilungen, 30 anstelle von 45 Batterien. Die 90
Feuereinheiten werden beibehalten, die gesamte Feuerkraft der Mittleren Flab
dadurch erhalten. Die Sollbestandesreduktion beläuft sich auf rund 1500
Personen.
· Schliesslich werden die Sollbestände bei der Militärjustiz um 12 Prozent
gekürzt.

Folgen für die Liquidation

Die auf den 1. Januar 2000 wirksam werdende Reduzierung des Armee-Sollbestandes
um 10 Prozent hat Auswirkungen auf die zu entsorgende Menge an Material und
Munition. Zum  Thema Liquidation wird das VBS im kommenden April  einen
Medienanlass durchführen.