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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Probealarm am 4. Februar 1998 um 13.30 Uhr

3003 Bern, 2. Februar 1998

Pressemitteilung

Probealarm am 4. Februar 1998 um 13.30 Uhr

Am Mittwoch, 4. Februar, findet um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz der
jährliche Probealarm statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der gut 7´000
Sirenen geprüft, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird.
Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und
absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig, darf die
Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr wiederholt werden. Es sind keine Verhaltens- und
Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb der angekündigten
Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung
möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören,
die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den hintersten Seiten
jeder Telefonbuch-Nummer im Merkblatt Alarmierung der Bevölkerung bei drohender
Gefahr.
Weitere Informationen über den Probealarm findet man auch im Internet
(www.zivilschutz.admin.ch).
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle
verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.