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Rechtschreibreform: Einführungstermin 1.8.1998 definitiv

Rechtschreibreform: Einführungstermin 1.8.1998 definitiv

Nachdem sich 1996 die deutschsprachigen Staaten in Wien über eine
Orthographiereform geeinigt und sich dabei auch auf den Einführungstermin 1.
August 1998 verständigt hatten, sind während der beiden letzten Jahre - vorab
in Deutschland - immer wieder Kontroversen aufgeflammt und Gerichtsverfahren
gegen die Reform angestrengt worden. Diese Auseinandersetzungen haben auch
hierzulande zu Verunsicherungen geführt und die zügig an die Hand genommenen
Vorbereitungs- und Umstellungsarbeiten immer wieder in Frage gestellt.

Auf Einladung der Deutschen Kultusministerkonferenz KMK haben nun am 6. Februar
1998 politische Vertreter Deutschlands, Österreichs, Liechtensteins und der
Schweiz in Bonn getagt und eine Lagebeurteilung vorgenommen. Nach ihrer
gemeinsamen Einschätzung hat die gründliche Auseinandersetzung mit der Kritik
an der Neuregelung deutlich gemacht, dass das beschlossene Regelwerk besser
durchdacht und solider gearbeitet ist, als das in der öffentlichen Diskussion
oft dargestellt wird. Die erfolgreiche Umsetzung in praktisch allen Schulen,
sehr gute Erfahrungen mit Testgruppen innerhalb öffentlicher Verwaltungen sowie
die Tatsache, dass Tausende von Schulbüchern und verschiedene Presseorgane, die
bereits den neuen Regeln entsprechen, ohne die geringsten Schwierigkeiten
gelesen werden, sind der Beweis dafür.

Sofortige Änderungen des neuen Regelwerks im Sinne "einer Reform der Reform"
sind  unter diesen Umständen nicht erforderlich. Dem Inkrafttreten der
seinerzeitigen Beschlüsse am 1. August 1998 in Schule und Verwaltung steht
daher nichts entgegen, und es bedarf in keinem der betroffenen Länder einer
erneuten Beschlussfassung. Die noch hängigen Gerichtsverfahren in Deutschland
betreffen lediglich eine für diesen Staat allenfalls nachzureichende
gesetzliche Grundlage; sie haben auf den Einführungszeitpunkt keinen Einfluss.
Eine zwischenstaatliche Kommission beobachtet während der sog. Übergangsfrist
(d.h. bis zum Jahre 2005), während der Altes neben Neuem Gültigkeit haben wird,
sorgsam Entwicklung, Akzeptanz oder allfällig auftauchende Probleme bei der
Umsetzung der Reform. Damit wird unterstrichen, dass die Orthographiereform
nicht als Kraftakt, sondern als Prozess verstanden wird, bei dem Schule,
Verwaltung und Printmedien eine Vorreiterrolle spielen.

In der Schweiz sorgen Bund und Kantone, gemäss ihrer jeweiligen Zuständigkeit,
gemeinsam dafür, dass die Umsetzung der Reform ab 1. August 1998 zu greifen
beginnt.

27. Februar 1998

Gemeinsames Pressecommuniqué von:

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK
(Referenzperson: Christian Schmid, Telefon 031 309 51 27)

Schweizerische Bundeskanzlei, Zentrale Sprachdienste
(Referenzperson: Dr. Werner Hauck, Telefon 031 324 11 08)

Schweizerische Staatsschreiberkonferenz
(Referenzperson: Dr. Robert Heuss, Telefon 061 267 85 60)