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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Persönlicher Brief erinnert ans Obligatorische

3003 Bern, 23. Februar 1998

Pressemitteilung

Persönlicher Brief erinnert ans Obligatorische

Post für alle schiesspflichtigen Armeeangehörigen: Ende Februar / Anfang März
erhalten sie erstmals eine schriftliche Aufforderung, das obligatorische
Bundesprogramm zu absolvieren. Das Heer will damit den Dienst am Kunden
verbessern, gleichzeitig aber auch die Teilnehmerzahl an den Nachschiesskursen
senken.

Was letztes Jahr als Versuch in den Kantonen Aargau und Nidwalden erfolgreich
war, wird auf die ganze Schweiz ausgedehnt: 380´000 schiesspflichtige
Armeeangehörige erhalten in den nächsten Tagen zum ersten Mal eine schriftliche
Aufforderung, das obligatorische Bundesprogramm zu absolvieren.

Jeder Schiesspflichtige soll wissen, dass er das obligatorische Bundesprogramm
bis Ende August in einem anerkannten Schiessverein schiessen muss, sagt
Oberstleutnant im Generalstab Jean-Jacques Joss, Chef der ausserdienstlichen
Aktivitäten und des Militärsports. Er versteht die Neuheit als Service für den
Kunden: Wir erinnern die Armeeangehörigen ans ´Obligatorische´, damit sie es
nicht verpassen. Denn Joss erhofft sich mit der persönlichen Information der
Schützen kleinere Teilnehmerzahlen in den Nachschiesskursen. Letztes Jahr
mussten 8779 Schützen in den Nachschiesskurs. Etliche Armeeangehörige begründen
ihr Fernbleiben vom Obligatorischen damit, sie hätten von der Schiesspflicht
nichts gewusst oder die Schiessdaten nicht gekannt. Diese Begründungen sind nun
nicht mehr stichhaltig.

Vorteile bringt die Neuheit auch den Schiessvereinen: Mit einer der beiden
Klebeetiketten auf dem Aufforderungsschreiben lässt sich das Standblatt
beschriften; das handschriftliche Ausfüllen entfällt. Und schliesslich
profitiert die kantonale Militärbehörde: Sie kann einfacher kontrollieren, ob
ein Schütze seine Schiesspflicht absolviert hat - dank eines Strichcodes auf
der Aufforderung.

Das obligatorische Bundesprogramm besteht aus 20 Schüssen, 5 Einzelschüssen auf
die A-Scheibe und je 5 Schüssen einzeln, Kurz- und Schnellfeuer auf die
B-Scheibe. Bezahlen müssen die Schiesspflichtigen für das Obligatorische seit
1996 nichts mehr. Im Gegenzug erhalten die Schiessvereine vom Bund eine
Entschädigung von 18 Franken pro Schiesspflichtigen.