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Sozialversicherungen: Zwischenbericht

Medieninformation 19. Februar 1998

Sozialversicherungen: Zwischenbericht
Gestützt auf den IDA FiSo 2-Bericht hat der Bundesrat, an der Klausursitzung
vom Mittwochabend, eine erste Diskussion über die Stossrichtung der
Sozialpolitik für die nächsten Jahre geführt. Die "Interdepartementale
Arbeitsgruppe Finanzierungs-per-spektiven der Sozialversicherungen 2" legte
Ende letzten Jahres Modelle der möglichen Weiterentwicklung der
Sozialversicherungen für drei Szenarien vor. Die breite Diskus-sion hat
aufgezeigt, dass die Entwicklung der Sozial-versicherungen sowohl den
sozialen Bedürfnissen, der wirtschaftlichen Machbarkeit wie der politischen
Abstützung Rech-nung tragen muss. Bundesrätin Ruth Dreifuss hat das
Kollegium über die Aussprachen in Kenntnis gesetzt, die sie mit den
Regierungsparteien und den Arbeitgebern zu den Folgerungen des Berichtes
geführt hat; diese Gespräche werden mit anderen Parteien und Verbänden,
insbesondere den Arbeitnehmerorganisationen, weitergeführt.
Der Bundesrat hält fest, dass die "Interdepartementale Arbeitsgruppe
Finanzierungsperspekti-ven der Sozialversicherungen" (IDA FiSo 2) das von
ihm im Septem-ber 1996 erteilte Mandat erfüllt hat. Er bezeichnet ihre
Ergebnisse als gute Diskus-sionsbasis für die Weiterentwicklung der
Hauptzweige der Sozialversicherungen.
Der Bundesrat bekräftigt seine Überzeugung, dass das schweizerische
Sozial-versiche-rungs-system sich bewährt hat und kein radikaler
Systemwechsel erforderlich ist. Der Bundesrat hat festgehalten, dass der
Spielraum sowohl für einen Ausbau wie einen Abbau der Leistungen eng ist.
Ausgehend von der Gesamtschau des IDA FiSo 2-Berichtes - welcher die
Erstellung eines Ge-setzgebungsprogramms erlauben sollte - hat der Bundesrat
drei Bereiche definiert, die aus sachlogischen Gründen getrennt behandelt
werden müssen:
- die Krankenversicherung, wo das Schwergewicht auf die Umsetzung und
Verbesserung der im heutigen Gesetz zwar vorgesehenen, aber noch nicht voll
greifenden kosten-dämpfenden Massnahmen zu legen ist;
- die Arbeitslosenversicherung, wo Antworten auf das bisherige Versagen der
Gesellschaft gefunden werden müssen, jeder Frau und jedem Mann eine ihren
und seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu sichern; die soziale und
berufliche Eingliederung steht im Mittel-punkt der erforderlichen Reformen;
- die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHI), die besonders
von der demogra-phischen Entwicklung betroffen ist und für die ein
Gleichgewicht zwischen Finanzierung und Leistungen gefunden werden muss, um
deren nachhaltige Stabilität zu sichern.
Der Bundesrat hat sich für die Beibehaltung der Mischfinanzierung der
Sozialversicherungen ausgesprochen. Er ist der Mei-nung, dass eine
Kombination von mehreren Finanzierungsquel-len Gewähr für eine
grösstmögliche Stabilität bietet. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das
wünschbare Leistungsniveau in jedem Fall Mehreinnahmen erfordert und
bezeichnet die Mehr-wertsteuer als bevorzugte Finanzierungsquelle, um ein
langfristiges Gleichgewicht zu erhalten.
Die Finanzierungsvorschläge sollen derart zusammengefasst werden, dass die
Mitbürger und Mitbürgerinnen ihre Entscheide vor dem Hintergrund einer
Gesamtschau und des Zusammen-hangs zwischen Leistungen und Kosten treffen
können.
Der Bundesrat wird im Laufe des Monats März die Diskussion zu den
Stossrichtungen der drei Schwerpunktbereiche weiterführen. Auf diesen
Zeitpunkt hin wird das EDI konkrete und detaillierte Diskussionsgrundlagen
zur 11. AHV-, zur 1. BVG- und zur 6. EO-Revision vorle-gen. Zudem wird sich
der Bundesrat mit dem Revisonsprojekt zur Krankenversicherung befas-sen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Catherine Cossy Bleeker, Tel. 031 322 80 16