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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Regierungs- und Verwaltungsreform

Pressemitteilung

Regierungs- und Verwaltungsreform: Optimierung der Organisationsstrukturen und
Realisierung von Einsparungen

Der Bundesrat hat weitere Bereiche der Bundesverwaltung in die Regierungs- und
Verwaltungsreform (RVR) einbezogen und die aus der Reform resultierenden
Einsparungen konkretisiert. Er nahm ausserdem Kenntnis von einem
Vorgehenskonzept, das zum Ziel hat, den Bundesrat im Rahmen der Möglichkeiten
des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes noch vermehrt zu
entlasten.

Nach der Umsetzung eines ersten Pakets von departementsübergreifenden
Reformentscheiden per 1.1.1998 sind die betroffenen Departemente nun an der
Ausgestaltung der Detailstrukturen und Detailprozesse sowie an der Vorbereitung
weiterer organisatorischer Anpassungen per 1.1.1999 (z.B. Bildung des neuen
Infrastrukturamtes).

Identifizierung weiterer Reformfelder
Zusätzlich dazu erteilte der Bundesrat bereits im letzten Herbst den
Departementen und der Bundeskanzlei den Auftrag, weitere Bereiche mit
Reformpotential zu bezeichnen.

Die Ergebnisse dieser Analysen liegen nun vor. Während in einer früheren Phase
departementsübergreifende Optimierungen im Vordergrund standen, sind es jetzt
vor allem departementsinterne Möglichkeiten zur Aufgaben- und
Strukturoptimierung. Diese Vorschläge werden nun einer genaueren Prüfung
bezüglich ihrer Machbarkeit und Umsetzung unterzogen. Beispiele dafür sind:

die Bildung und Auslagerung eines Schweizerischen Heilmittelinstituts aus
Teilen des Bundesamtes für Gesundheit und der Interkantonalen Kontrollstelle
für Heilmittel IKS;
die Weiterführung der begonnenen Reorganisation im Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartement;
die Zusammenfassung und Auslagerung verschiedener innerhalb des Eidgenössischen
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wahrgenommener
Aufsichtsfunktionen im Sicherheitsbereich (Umwelt, Verkehr, Energie) in einer
"Nationalen Sicherheitsagentur".

Die Eidgenössische Vermessungsdirektion wird per 1.1.1999 in das Bundesamt für
Landestopographie des VBS integriert. Der Bundesrat will damit die von einer
Arbeitsgruppe RVR in den Bereichen Flugdienste und Geomatik eruierten
Synergiepotentiale realisieren.

Im Rahmen des Projekts Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget FLAG wird
neben den bereits laufenden Versuchen und Umstellungsvorbereitungen die Eignung
weiterer Verwaltungseinheiten abgeklärt:

Eidgenössische Sportschule Magglingen
Landwirtschaftliche Forschungsanstalten und Gestüt
Bundesamt für Strassen.

Sparvorgabe

Parallel zu diesen Analysen haben die Departemente und die Bundeskanzlei
Vorschläge zu einem möglichen Aufgabenabbau im Umfang von 5 Prozent der
Personal- und Verwaltungskosten erarbeitet. Entsprechende Untersuchungen
erstrecken sich auf jene Bereiche der Bundesverwaltung, die nicht bereits
Gegenstand anderer und in der Regel weiterreichender Sparvorgaben sind (z.B.
der Abbau von insgesamt 5´000 Stellen im Eidgenössischen Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport infolge der Armee- und
VBS-Reformen).

Als Folge der Regierungs- und Verwaltungsreform werden bei den Personal- und
Verwaltungsausgaben substantielle Einsparungen erwartet. Rund 800 Stellen der
Bundesverwaltung sind in umfassende Aufgabenanalysen einbezogen. Ein
erheblicher Teil dieser Stellen dürfte abgebaut werden. In einzelnen Bereichen
sind noch detaillierte Abklärungen erforderlich.

Über die Verwendung der freigesetzten Mittel wird der Bundesrat zu einem
späteren Zeitpunkt im Rahmen der Budget- und Finanzplanbereinigung entscheiden.
Insbesondere wird er darüber zu befinden haben, welcher Teil der Einsparungen
für neue Aufgaben und Stellenbedürfnisse verwendet wird und welcher Teil
vollumfänglich als Minderausgaben zu realisieren ist.

Es ist das erklärte Ziel des Bundesrates, diesen Stellenabbau sozialverträglich
und unter Vermeidung unverschuldeter Entlassungen durchzuführen. Aus heutiger
Sicht ist, mit einzelnen Ausnahmen, der Abbau im Rahmen der normalen
Fluktuationen und frühzeitiger Pensionierungen möglich.

Vorausschauend wurde dem Eidgenössischen Personalamt bereits im letzten Herbst
ein Abklärungsauftrag für einen Sozialplan erteilt. Das Personalamt ist zurzeit
daran, zusammen mit den betroffenen Departementen und den Personalverbänden bis
im Frühling einen solchen Sozialplan auszuarbeiten.

Entlastungsmöglichkeiten im Rahmen des Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes

Neben der Optimierung der Organisationsstrukturen der Bundesverwaltung und der
Ausschöpfung der sich daraus ergebenden Einsparungsmöglichkeiten verlegt sich
das Schwergewicht der Reformarbeiten zunehmend auf die Führungsprozesse und
Führungsinstrumente. Dabei geht es um die Realisierung von Verbesserungs- und
Entlastungsmöglichkeiten gestützt auf das neue Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz und dessen Ausführungserlasse. Weitergehende
Reformschritte sind Gegenstand der Arbeiten im Rahmen der Staatsleitungsreform.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

25.2.1998

Auskunft:
Bruno Letsch, Projektleiter, Tel. 031 324 86 97