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Kinderzulagen in der Landwirtschaft werden erhöht

Pressemitteilung 25. Februar 1998

Kinderzulagen in der Landwirtschaft werden erhöht

Mit dem Erlass einer Verordnung hat der Bundesrat die Kinderzulagen in der
Landwirtschaft um monatlich 5 Franken erhöht. Diese Leistungen gemäss
Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) belaufen
sich ab 1. April 1998 auf folgende Beträge:
• Talgebiet: 160 Franken respektive 165 Franken (ab dem dritten Kind)
• Berggebiet: 180 Franken respektive 185 Franken (ab dem dritten Kind).
Die Inkraftsetzung auf den 1. April 1998 entspricht dem Beginn der nächsten
zweijährigen Veranlagungsperiode für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern.
Letztmals wurden die Kinderzulagen auf den 1. April 1996 erhöht.
Der Bundesrat kann die Kinderzulagen an die wirtschaftliche Entwicklung und
an die Entwicklung der kantonalen Ansätze für Familienzulagen anpassen.
Diese Kompetenz hat er in den vergangenen Jahren regelmässig genutzt. Die
nun beschlossene Erhöhung hat Mehrkosten von jährlich rund 3,5 Mio. Franken
zur Folge. Davon trägt der Bund zwei Drittel, die Kantone ein Drittel.
Zweck der Familienzulagen in der Landwirtschaft ist, Landwirtinnen und
Landwirten in bescheidenen Verhältnissen sowie landwirtschaftlichen
Arbeitnehmern einen Teil ihrer Familienlasten auszugleichen. Die
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern haben Anspruch auf Kinderzulagen, wenn ihr
reines Einkommen 30'000 Franken im Jahr nicht übersteigt. Diese Grenze
erhöht sich um 5000 Franken pro Kind. Bei Einkommen, welche die
Einkommensgrenze um höchstens 7000 Franken übersteigen, besteht Anspruch auf
einen Teil der Zulagen.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Tel. 031 / 322 91 47
 Jost Herzog, Abteilungschef
 Zentralstelle für Familienfragen
 Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage: Verordnungstext