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Erklärung des Bundesrates / Schweizerische Haltung betreffend Irak

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN			Bern, 20. Februar 1998

Erklärung des Bundesrates

SCHWEIZERISCHE HALTUNG BETREFFEND IRAK

Am 3. April 1991 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution
687 verabschiedet, wonach Irak die unter internationaler Aufsicht
stattfindende Vernichtung aller chemischen und biologischen Waffen sowie
sämtlicher Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstätten in diesem Bereich
zu akzeptieren hat. Mit der Umsetzung dieser Forderung wurde in
Uebereinstimmung mit der Resolution 687 eine Sonderkommission der Vereinten
Nationen betraut (UNSCOM). Am 5. April 1991 hat die irakische Regierung die
Bedingungen der Resolution 687 angenommen.

Trotz dieser Annahme hat sich die irakische Regierung mehrmals geweigert, bei
der Durchführung von Resolution 687 und weiteren diesbezüglichen Resolutionen
des Sicherheitsrates vollumfänglich zu kooperieren.

Der Bundesrat bedauert diese Haltung und fordert die irakische Regierung auf,
sich in jeder Beziehung an die Resolutionen des Sicherheitsrates zu halten,
die sie im übrigen akzeptiert hat. Er ersucht die irakische Regierung, der
Sonderkommission den Zugang zu allen Stätten zu gewährleisten, deren
Besichtigung sie in Erfüllung ihrer Inspektionsaufgabe gemäss Resolution 687
als notwendig erachtet.

Der Bundesrat wünscht, dass auf dem Verhandlungs- und Dialogweg eine
dauerhafte Lösung gefunden wird, welche die Durchführung der Inspektionen der
Sonderkommission sicherstellt. Er unterstützt daher die diplomatischen
Bemühungen, um einen befriedigenden Ausweg aus der gegenwärtigen Krise zu
finden. Der Bundesrat hofft, dass die Mission des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen, Herrn Kofi Annan, zu dieser Lösung beitragen kann.