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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Genugtuungsbegehren Sonabend

Genugtuungsbegehren Sonabend

Zum ersten Mal hatte der Bundesrat zu einem an die Eidgenossenschaft
gerichteten Genugtuungsbegehren im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik
während des Zweiten Weltkriegs Stellung zu nehmen.

Der Bundesrat hat sich dabei nicht auf eine Diskussion der juristischen Aspekte
dieses Begehrens beschränkt, sondern auch dessen moralische Dimesnion
miteinbezogen.

Juristisch müsste das Begehren nach Ansicht des Bundesrates zurückgewiesen
werden; Sie finden die juristischen Erwägungen in der Pressemitteilung und in
der Zusammenfassung der Stellungnahme des Bundesrates.

Doch der Bundesrat hat sich auch mit der moralischen Dimension befasst, die mit
dem Schicksal der Familie Sonabend verbunden ist. In seiner Stellungnahme
bringt der Bundesrat auch klar zum Ausdruck, dass ihn das Schicksal der Familie
Sonabend menschlich tief betroffen hat. Es ist ihm deshalb ein Anliegen,
unabhängig von der juristischen Betrachtung seines Begehrens Herrn Sonabend
sein Mitgefühl und Bedauern auszudrücken.

Unabhängig von rechtlichen Ueberlegungen und über die Betrachtung von
Einzelschicksalen hinaus hat der Bundesrat seinen konstanten politischen Willen
bekräftigt, dass die Schweiz ihre humanitäre Verantwortung in einem weit
gefassten Sinn wahrnehmen will.

Zur Erneuerung der humanitären Tradition hat er ja schon die
Solidaritätsstiftung lanciert, die einen weiten Bogen von Projekten
unterstützt. Dieser Bogen reicht im Rahmen der Prävention von Armut und Gewalt,
von der Verbesserung von Zukunftschancen für Kinder bis zur Erinnerungs- und
Versöhnungsarbeit. Dass darin auch Projekte Platz haben, welche mit den
tragischen Auswirkungen des Holocaust im Zusammenhang stehen, hat der Bundesrat
bei der Ankündigung und bei der Präsentation des Stiftungskonzeptes bereits
festgehalten. In der Botschaft wird diese Absicht konkretisiert.

Der Vizekanzler
Achille Casanova

19.2.1998