Wettbewerbskommission beschliesst Prüfung der Fusion UBS
PRESSEMITTEILUNG
Wettbewerbskommission beschliesst Prüfung der Fusion UBS
Die Wettbewerbskommission hat an ihrer heutigen Sitzung beschlossen, bezüglich den
Zusammenschluss der beiden Grossbanken UBS Schweizerische Bankgesellschaft und SBV
Schweizerischer Bankverein eine Prüfung gemäss Art. 33 Kartellgesetz (KG) durchzuführen.
Sie
befand nach einer vorläufigen Prüfung, dass Anhaltspunkte für die Begründung oder
Verstärkung
einer marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss vorliegen (Art. 10
Abs. 1 KG).
Die Kommission hat nun gemäss Art. 33 Abs. 3 KG vier Monate Zeit, um vor allem die
Frage zu
prüfen, ob der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung, durch die wirksamer
Wettbewerb
beseitigt werden kann, begründet oder verstärkt (Art. 10 Abs. 2 KG). Sollte sie
zu diesem
Schluss gelangen, kann sie den Zusammenschluss untersagen oder diesen unter Auflagen
und
Bedingungen zulassen.
Die Wettbewerbskommission hat weiter in Anwendung von Art. 33 Abs. 2 KG entschieden,
den
vorläufigen Vollzug des Zusammenschlusses, was das schweizerische Geschäft der beiden
Banken
betrifft, zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu bewilligen. Damit ist nicht ausgeschlossen,
dass die
Kommission für gewisse Geschäftsbereiche der beiden Banken den vorläufigen Vollzug
später
zulassen wird, sollte sich im Verlaufe der Prüfung zeigen, dass für diese Bereiche
keinerlei
Bedenken aus wettbewerblicher Sicht bestehen.
Weder die Kommission noch das Sekretariat werden sich während des laufenden Prüfungsverfahrens
gegenüber der Öffentlichkeit zu vorläufigen Ergebnissen oder zum Stand des Verfahrens
äussern.
Bern, den 2. Februar 1998
WETTBEWERBSKOMMISSION
Sekretariat