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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Grundsatzentscheide zur Staatsleitungsreform vom 18.2.1998

MÜNDLICHE INFORMATION DURCH VIZEKANZLER CASANOVA

Der Bundesrat fällt Grundsatzentscheide zur Staatsleitungsreform

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung wichtige Grundsatzentscheide zur
Staatsleitungsreform getroffen und damit seinen Willen bekräftigt, die
Regierung und das Verhältnis zwischen Bundesrat und Parlament auf die
Anforderungen der Zukunft auszurichten.

Die Vorschläge zur Reform des Bundesrates sollen sich grundsätzlich im Rahmen
des Kollegialitätsprinzips bewegen. Der Bundesrat hat die Interdepartementale
Arbeitsgruppe Staatsleitungsreform (IDAG-STAL) beauftragt, konkrete Vorschläge
für zwei Modelle auszuarbeiten:
Beim ersten Modell steht die Stärkung des Bundespräsidiums im Vordergrund,
allenfalls verbunden mit einer moderaten Erhöhung der Zahl der Bundesräte.
Beim zweiten Modell soll die mögliche Ausgestaltung einer zweistufigen
Regierung aufgezeigt werden.
Weiter hat die Bundeskanzlei im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform zu
prüfen, welche Massnahmen zur Optimierung der Führungsprozesse und zur
Entlastung des Bundesrates aufgrund der geltenden Gesetze realisiert werden
können.

Für die Reform des Verhältnisses zwischen Regierung und Parlament hat der
Bundesrat die IDAG-STAL beauftragt, konkrete Vorschläge in den Bereichen
politische Steuerung, Aussenpolitik, Oberaufsicht und Finanzen auszuarbeiten.

Verzichtet wird dagegen auf eine eigentliche Strukturreform des Parlaments
(Milizsystem, Zusammensetzung des Ständerates, Zweikammersystem).

Der Bundesrat wird sich im Mai wieder mit der Staatsleitungsreform befassen.
Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens ist für den Sommer vorgesehen.

18.2.1998