Inserate der Firma Denner AG
Pressemitteilung
Inserate der Firma Denner AG:
Die Bundeskanzlei ist befriedigt von der Berichtigung durch Denner
Nachdem die Firma Denner AG in einem zweiten Inserat, das in zahlreichen
Zeitungen erschienen ist, ihre unwahren Behauptungen in bezug auf das
Zustandekommen des neuen Lebensmittelgesetzes zurückgenommen hat, verzichtet
die Bundeskanzlei auf die Publikation der von ihr verlangten Gegendarstellung.
Die Berichterstattung in den Medien hat die Unhaltbarkeit der von Denner
vorgebrachten Behauptungen offengelegt, womit das Ziel der von der
Bundeskanzlei verlangten Gegendarstellung erreicht worden ist.
Dieser Entscheid der Bundeskanzlei ist der Firma Denner AG mit Brief vom 10.
Februar 1998 mitgeteilt worden.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst
11.02.1998