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Invalidenversicherung: Pilotprojekte bereiten neues System für Beiträge an Organisa-tionen der privaten Behindertenhilfe auf Basis von Leistungsver-trägen vor

 Invalidenversicherung: Pilotprojekte bereiten neues System für Beiträge an
Organisa-tionen der privaten Behindertenhilfe auf Basis von
Leistungsver-trägen vor

Wie der Bundesrat im April dieses Jahres grundsätzlich beschlossen hat, soll
ab 2001 im Bereich der IV-Beiträge an die Organisationen der privaten
Behin-dertenhilfe ein neues Beitragssystem angewendet werden. Es basiert auf
Leis-tungsverträgen zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und den
Dachorganisationen und zielt auf eine effektivere und transparentere
Beitrags-praxis ab. Für die Umsetzung werden in einer Übergangsphase bis
Ende 2000 mit einigen interessierten Organisationen Pilotprojekte
durchgeführt, wofür der Bundesrat nun mit einer Änderung der Verordnung über
die Invalidenversiche-rung (IVV) auf den 1. Januar 1999 die rechtliche
Grundlage geschaffen hat.
Die Pilotprojekte bauen auf Leistungsverträgen mit Pauschalbeiträgen auf.
Diese basieren grundsätzlich auf den Honorarkosten der betreffenden
Organisationen im Betriebsjahr 1996. Die Beiträge sollen also im Voraus
festgelegt und im Betriebsjahr ausbezahlt werden und nicht - wie heute -
erst nachträglich aufgrund eingereichter Abrechnungen berechnet und
ausgerichtet werden.
Neues System zugunsten bedarfsgerechter, transparenter Finanzierung
Das neue Beitragssystem beschränkt ab dem Jahre 2001 den Kreis der
Beitrags-empfängerinnen auf nationale und sprachregionale
Dachorganisationen. Diese kön-nen die zu erbringenden Leistungen vertraglich
an andere Organisationen der priva-ten Behindertenhilfe delegieren. Das neue
System entspricht Empfehlungen der Ge-schäftsprüfungskommission des
Ständerates und wurde in Zusammenarbeit mit Mitgliedern einzelner
Organisationen und unter Einbezug der Kantone erarbeitet.
Um den Vollzug zu verbessern, werden Leistungsverträge eingeführt, die
zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) und den
Dachorganisationen abge-schlossen werden. Mit diesem Instrument werden die
Leistungen der Dachorganisa-tionen differenziert und transparent definiert.
Das ermöglicht einerseits eine bedarfs-gerechte Finanzierung und
andererseits eine wirksame Kontrolle der erbrachten Leistungen. Die
Finanzierung der Leistungen der privaten Dachorganisationen durch die  IV
erfolgt in Zukunft während des laufenden Geschäftsjahres und durch im
Vor-aus vereinbarte Pauschalbeiträge.
Da der bevorstehende Systemwechsel mit einer grossen Umstrukturierung
verbun-den ist, wird den Organisationen eine Übergangszeit bis zum Jahr 2001
eingeräumt. Das neue Beitragssystem kann allerdings auf freiwilliger Basis
bereits ab 1999 reali-siert werden.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: 031/ 322 92 11
 Harald Sohns
 Informationsdienst
 Bundesamt für Sozialversicherung