Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neuordnung der freien schweizerischen Maturitätsprüfungen

Neuordnung der freien schweizerischen Maturitätsprüfungen

Nach der Neugestaltung der gesamtschweizerischen Bestimmungen über die
Anerken-nung der kantonalen gymnasialen Maturitäsausweise im Jahre 1995 hat
der Bundesrat nun auch eine neue Regelung für die freien schweizerischen
Maturitätsprüfungen erlas-sen. Die beiden Regelungen sind soweit als möglich
aufeinander abgestimmt. Sie sind geprägt von einem Wahlfachsystem, das die
bisherigen fünf Maturitätstypen ablöst.
Die neue Prüfungsordnung zielt darauf ab, den bisherigen Qualitätsstandard
zu halten, den Betroffenen aber gleichzeitig mehr Wahl- und
Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen. Wie bei der Gymnasialmatur wird das
traditionelle, etwas starre System der Maturitätstypen verlassen und durch
ein erweitertes Wahlsystem ersetzt. Die Kandidaten und Kandidatinnen werden
in sieben Grundlagen- sowie in je einem Schwerpunkt- und Ergänzungsfach
geprüft. Die beiden letztgenannten Fächer verleihen der Matur das besondere
Profil. Sie können aus einer breiten Fächerpalette ausgewählt werden.
Die neue Regelung erweitert aber nicht nur die Wahlmöglichkeiten, sondern
nimmt auch bis-her ausgeschlossene Fächer in den Kanon auf (z.B.
Philosophie, Pädagogik/Psychologie). Verstärkt wird die Stellung des
Bereichs Wirtschaft und Recht. Eine grössere persönliche Maturaarbeit wird
zudem obligatorischer Bestandteil des neuen Maturitätsprogramms. Auch wird
die Möglichkeit der zweisprachigen Matur verankert.
Prüfungen nach neuem Recht werden erstmals ab dem Jahre 2003 durchgeführt
werden, also zu einem Zeitpunkt, in dem grundsätzlich auch die Kantone an
ihren Gymnasien nach neuer Maturitätsordnung prüfen werden.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Ernst Flammer, Sektionschef im Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
(Tel.: 031/322 96 69)
Pierre Taramarcaz, Adjoint scientifique à l'Office fédéral de l'éducation et
de la science
(Tél.: 031/322 96